Falschparken im Travemünder Stieg wirksam verhindern Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.12.2017 (Drs. 20-5014.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizeikommissariat 38:
Das PK 38 hat im Jahr 2013 eine Stellungnahme zum Travemünder Stieg abgegeben. Siehe hierzu Drs. 19/3745.
Die vorhandenen Gehwege sind mit Breiten von 1,25 und 1,5 Metern untermaßig und entsprechen nicht den heute geltenden Planungsrichtlinien der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra). Aus diesem Grund verbietet sich eine weitere Einengung durch Absperrbügel o.ä. Der zur Verfügung stehende Verkehrsraum kann daher mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht regelgerecht geordnet werden.
Die zugesagte priorisierte Überwachung des ruhenden Verkehrs wird aufrechterhalten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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