20-5493

Falschparken im Travemünder Stieg wirksam verhindern Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.12.2017 (Drs. 20-5014.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Der zuständigen Straßenverkehrs- und der zuständigen Straßenbaubehörde wird empfohlen, sich noch einmal eindringlich mit der geschilderten Situation zu befassen und dafür zu sorgen, dass zukünftig keine Kraftfahrzeige mehr vorschriftswidrig halbachsig auf dem besagten Gehweg im Travemünder Stieg abgestellt werden können und er so wieder ausschließlich Fußgängern zur Verfügung steht.
  2. Es wird gebeten, den Regionalausschuss zeitnah zu informieren.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizeikommissariat 38:

Das PK 38 hat im Jahr 2013 eine Stellungnahme zum Travemünder Stieg abgegeben. Siehe hierzu Drs. 19/3745.

Die vorhandenen Gehwege sind mit Breiten von 1,25 und 1,5 Metern untermaßig und entsprechen nicht den heute geltenden Planungsrichtlinien der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra). Aus diesem Grund verbietet sich eine weitere Einengung durch Absperrbügel o.ä. Der zur Verfügung stehende Verkehrsraum kann daher mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht regelgerecht geordnet werden.

Die zugesagte priorisierte Überwachung des ruhenden Verkehrs wird aufrechterhalten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

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