20-5014

Falschparken im Travemünder Stieg wirksam verhindern Antrag der SPD und Grünen-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Der Travemünder Stieg ist auf seinen ersten 90 Metern (bis zur Kurve bei Hausnummer 1/2) eine sehr schmale Straße. In diesem Bereich wird auch nach Feststellung der Polizei häufig vorschriftwidrig halbachsig auf Fahrbahn und Gehweg geparkt. Der mit 1,25 m ohnehin sehr schmale rechte Gehweg ist dann für Fußgänger gar nicht mehr nutzbar.

 

Die Problematik beschäftigte den Regionalausschuss Rahlstedt und die Bezirksversammlung Wandsbek bereits im Jahre 2013 (Drs. 19/3685, 19/3745). Damals hatte das PK 38 in Erwiderung auf die einstimmigen Beschlüsse eine priorisierte Überwachung des ruhenden Verkehrs zugesagt und auch umgesetzt. Dabei werden ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge auch abgeschleppt, sobald die Rechtslage es zulässt (Drs. XIX-4146).

 

Allerdings kann die Polizei nicht ständig vor Ort sein, so dass auch weiterhin häufig halbachsig auf dem Gehweg geparkt wird. Die priorisierte Überwachung durch die Polizei hat jedenfalls nicht dazu geführt, dass auf dem Gehweg nicht mehr geparkt wird.

 

Es ist nicht zu akzeptieren, dass verbotenerweise halbachsig auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge diejenigen Verkehrsteilnehmer, für die der Gehweg gedacht ist, gänzlich von seiner Benutzung ausschließen. Allein durch eine priorisierte Verkehrsüberwachung durch die Polizei können die gesetzlich bestehenden Halt- und Parkverbote hier offensichtlich nicht durchgesetzt werden. Zudem ist zu besorgen und teilweise auch schon festzustellen, dass der Gehweg durch das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen Schaden nimmt.

Denkbar wären hier Absperrelemente, wie sie beispielsweise in der Straße Deepenhorn in Meiendorf errichtet wurden, ohne den sehr schmalen Gehweg einzuengen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:

 

  1. Der zuständigen Straßenverkehrs- und der zuständigen Straßenbaubehörde wird empfohlen, durch die Errichtung von Absperrelementen, die den Gehweg nicht einengen, dafür zu sorgen, dass zukünftig keine Kraftfahrzeige mehr vorschriftswidrig halbachsig auf dem besagten Gehweg im Travemünder abgestellt werden können und er so wieder ausschließlich Fußgängern zur Verfügung steht.
     
  2. Es wird gebeten, den Regionalausschuss zeitnah zu informieren.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n