Fahrradstraße Stübeheide bis zur Rolfinckstraße als Parallelroute zum Wellingsbüttler Weg verlängern Eingabe
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor:
mit der Drucksache 21-2745 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stübeheide beschlossen. Dies stellt ein attraktives Angebot für die Radfahrenden (besonders die Schulkinder) dar, da in der Wellingsbütteler Landstraße auch nach den Bauarbeiten voraussichtlich kein Radweg/Schutzstreifen gebaut wird.
Allerdings umfasst der Beschluss nur die Stübeheide, da dort der Bezirk Nord endet. Somit müsste die Hälfte der Strecke von/nach Wellingsbüttel auf ‚normalen‘ Wohnstraßen ohne eine besondere Bevorrechtigung gefahren werden.
Somit schlage ich vor, diese Fahrradstraße bis zur Rolfinckstraße bzw. der Einmündung der Barkenkoppel in den Wellingsbüttler Weg zu verlängern. Die Fahrradstraße sollte vorfahrtsberechtigt geführt werden und ggf. mit einem Modalfilter vor Kfz-Durchgangsverkehr geschützt werden.
Durch eine entsprechende Beschilderung könnten alle Ziele auch von Autos problemlos erreicht werden.
Durch die beschlossene Änderung der VwV-StVO steht einer Fahrradstraße auch rechtlich nichts im Wege.
Die Umbaukosten sollten sehr gering sein. Gemäß meinem Vorschlag (siehe Anhang) müssten nur einige Gehwegüberfahrten gebaut werden und ggf. Parkstände markiert werden.
Im Anhang finden Sie meinen Vorschlag für die Weiterführung der Fahrradstraße.
Dies sollte in Kooperation mit dem BA Nord ggf. während der Bauarbeiten der Wellingsbütteler Landstraße umgesetzt werden, wie es auch von der Bezirksversammlung Nord gefordert wurde.
Bitte unterstützen Sie im Sinne der Verkehrssicherheit der Radfahrenden diesen Vorschlag!
Mit freundlichen Grüßen