20-2381.1

Fahrradstellplatz auf der Marktfläche Rahlstedter Bahnhofstraße, Schweriner Straße, Schrankenweg verlegen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-2381) wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 17.02.2016 beraten

-          Bei punktweiser Abstimmung wurde das Petitum wie folgt geändert bzw. beschlossen:

  • Punkt 1 einstimmig beschlossen
  • Punkt 2 einstimmig beschlossen
  • Punkt 3 einstimmig abgelehnt und gestrichen
  • Nachsatz mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen gestrichen, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Liberalen Fraktionsgemeinschaft

 

 

In den vergangenen Jahren wurden die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder kontinuierlich ausgebaut, doch der Platz reicht immer noch nicht, insbesondere an Markttagen fehlen geeignete Stellplätze in unmittelbarer Marktnähe. Die neu aufgestellten Fahrradbügel im Schrankenweg entlang der Bahntrasse zwischen der Fußgänger Unterführung und dem befahrbaren Teil des Schrankenweges werden seit Ihrer Installation sehr gut angenommen und der Platz reicht oft nicht aus. Jedoch werden in unmittelbarer Nähe zu diesen Bügeln weitere aufgestellte Bügel von einem Markthändler in sein Standkonzept einbezogen. In der Einmündung Schweriner Straße – Rahlstedter Bahnhofstraße ist regelmäßig ein Stand mit einem gemischten Nonfood Sortiment so platziert, dass die Fahrradbügel in seinem Standaufbau einbezogen werden und die Fahrradbügel nicht für den geplanten Zweck genutzt werden können. An dieser Stelle werden von den Markthändlern keine Bodentanks für Stromabnahme genutzt, die eine Neuplatzierung des Standes erschweren könnten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten:

 

  1. Zu prüfen. ob eine Verlegung des Standes um wenige Meter möglich ist, um die Nutzung der Fahrradbügel auch in der Marktzeit zu ermöglichen.
  2. Sofern eine Verlegung des Standes möglich ist, auch unter Berücksichtigung der Verkehrslage zwischen Radfahrern und Fußgängern (Marktbesuchern), ist die Standortverlegung zu veranlassen.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n

 

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