20-2733

Fahrradstellplatz auf der Marktfläche Rahlstedter Bahnhofstraße, Schweriner Straße, Schrankenweg verlegen Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 (Drs. 20-2381.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine Verlegung des Standes um wenige Meter möglich ist, um die Nutzung der Fahrradbügel auch in der Marktzeit zu ermöglichen. Sofern eine Verlegung des Standes möglich ist, auch unter Berücksichtigung der Verkehrslage zwischen Radfahrern und Fußgängern (Marktbesuchern), ist die Standortverlegung zu veranlassen.

 

Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Der in Rede stehende Wochenmarktstand hat eine Länge von 15 Meter und trägt an seinem Standort zur Attraktivität des Wochenmarktes bei. Der Fahrradbügel wurde nach der Sanierung der Schweriner Straße montiert. Der Wochenmarktstand steht unmittelbar davor. Eine Verlegung des Standes nach hinten ist nicht möglich, da dieser dann außerhalb der Marktfläche stehen würde. Eine Verlegung seitlich weiter in die Schweriner Straße wird  wegen der dortigen Sitzbänke, Leuchten und  Kinderspielgeräte nicht erfolgen können. Eine Verlegung an einen anderen Ort des Wochenmarktes entfällt aufgrund der guten Auslastung des Wochenmarktes.  

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass eine Alternative in Form einer Verkleinerung des Marktstandes dem Wochenmarkthändler nicht möglich ist.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n