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Fahrradfahrer im Alstertal Eingabe Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Eingabe „Fahrradfahren im Alstertal“ wurde in der Sitzung des WVA am 03.12.2015 erstmalig behandelt. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde um Stellungnahme zum in der Eingabe dargelegten Sachverhalt gebeten.

 

Stellungnahme des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes:

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums bestätigt die Aussagen des PK 37.

Der Alsterwanderweg liegt in einer Grün- und Erholungsanlage. Radfahren ist in Grünanlagen auf Wegen erlaubt. Es kann in  Ausnahmefällen verboten werden (Gemäß §1 (3) Nr.7a der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26. August 1975 ist es „in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen....verboten, außerhalb von Wegen und auf Spielplätzen sowie auf solchen Wegen Rad zu fahren, die von der zuständigen Behörde durch Verbotsschilder gemäß der Anlage zu dieser Verordnung gekennzeichnet sind“).

 

Ein Verbot setzt sinnvoller Weise die praktische Durchsetzbarkeit vor Ort voraus. Das Bezirksamt ist personell nicht in der Lage, entsprechende permanente Kontrollen durchzuführen. Von daher kann dem beschriebenen Missstand am sinnvollsten nur mit entrechtenden Appellen an Radfahrer entgegengewirkt werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Auszug Niederschrift WVA 03.12.2015 

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