20-5023.1

Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße auf der Berner Straße entschärfen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

­        Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung vom 15.11.2017 den ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-5023) einstimmig beschlossen.

 

Die Straßenarbeiten an der Meiendorfer Straße werden 2017 und 2018 durchgeführt. Eine gewählte Umleitung vom Oldenfelder Stieg/ Bargteheider Straße über die Berner Straße zum Bargkoppelweg (2 spurig) als Einbahnstraße hat zu einigen Unfällen mit der Beteiligung von Fahrrädern am Alten Zollweg geführt.

Die Umleitung für Kraftfahrzeuge vom Bargkoppelweg erfolgt über die Berner Straße, Berner Heerweg, Bekassinenau und Alten Zollweg in Richtung Oldenfelder Stieg/ Bargteheider Straße.

Fahrradfahrer fahren vom Bargkoppelweg auf der Berner Straße entgegen der Einbahnstraße und queren die Einmündung vom Alten Zollweg. Einige Autofahrer haben die Fahrradfahrer aus der Berner Straße nicht rechtzeitig gesehen und es zu hat einigen Unfällen geführt

Weiterhin wurde festgestellt, dass auf dem Abschnitt der Einbahnstraße Berner Straße

(2 spurig vom Alten Zollweg zum Bargkoppelweg) auf der linken Seite Fahrzeuge parkten. Durch die parkenden Fahrzeuge kam es zu gefährlichen Ausweichmanöver.

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, die Umleitungstrecke zu überprüfen und die Gefährdung der Fahrradfahrer aus der Berner Straße zu mindern und die Rechtmäßigkeit der parkenden Fahrzeuge auf der linken Spur zu klären.

 

Dem Regionalausschuss möge über das Prüfergebnis berichtet werden.

Anhänge

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