Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße auf der Berner Straße entschärfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5023.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, die Umleitungstrecke zu überprüfen und die Gefährdung der Fahrradfahrer aus der Berner Straße zu mindern und die Rechtmäßigkeit der parkenden Fahrzeuge auf der linken Spur zu klären.
Dem Regionalausschuss möge über das Prüfergebnis berichtet werden.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/ Polizeikommissariat 38:
Die Umleitungsstrecke hat sich aus Sicht des PK 38 bewährt und wird auch so für die Dauer des Straßenbaus Meiendorfer Straße wieder eingerichtet.
In der Berner Straße besteht ein beidseitiges Haltverbot, dessen Einhaltung im Rahmen der Verkehrsüberwachung überprüft wird. Eine Beschwerdelage über ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge besteht nicht.
Aufgrund der gestiegenen Zahl von Verkehrsunfällen mit Radfahrern wird für die Dauer der Umleitungsstrecke an der Einmündung Alter Zollweg / Berner Straße das Verkehrszeichen 206 (Stop) aufgestellt.
Um die Vorfahrt der auf der Radfurt fahrenden Radfahrenden für aus dem Alten Zollweg kommende Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen und die Aufmerksamkeit für die dortige Verkehrsführung zu schärfen wird beim Bezirksamt die Roteinfärbung der Radfurt angeregt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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