20-7583

Fahrradampeln Wandsbek Markt Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.04.2019 (Drs. 20-7166.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob an der Kreuzung Wandsbeker Allee / Wandsbeker Marktstraße den Radfahren an den jeweiligen Lichtsignalanlagen ein eigenes auf ihre Räumzeiten ausgerichtetes Lichtsignal gegeben werden kann und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Aufwand die einzelnen Ampeln umgerüstet werden können.
  2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob an der Kreuzung Wandsbeker Allee / Schloßstraße den Radfahren an den jeweiligen Lichtsignalanlagen ein eigenes auf ihre Räumzeiten ausgerichtetes Lichtsignal gegeben werden kann und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Aufwand die einzelnen Ampeln umgerüstet werden können.
  3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob an der Straßeneinmündung Am alten Posthaus / Schloßstraße den Radfahren an der Lichtsignalanlage ein eigenes auf ihre Räumzeiten ausgerichtetes Lichtsignal gegeben werden kann und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Aufwand die einzelnen Ampeln umgerüstet werden können.
  4. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob an der Straßeneinmündung Claudiusstraße / Schloßstraße den Radfahren an der Lichtsignalanlage ein eigenes auf ihre Räumzeiten ausgerichtetes Lichtsignal gegeben werden kann und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Aufwand die einzelnen Ampeln umgerüstet werden können.
  5. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob an der Straßeneinmündung Schloßstraße / Wandsbeker Marktstraße den Radfahren an der Lichtsignalanlage ein eigenes auf ihre Räumzeiten ausgerichtetes Lichtsignal gegeben werden kann und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Aufwand die einzelnen Ampeln umgerüstet werden können.
  6. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob an der Straßeneinmündung Wandsbeker Königstraße / Wandsbeker Marktstraße den Radfahren an der Lichtsignalanlage ein eigenes auf ihre Räumzeiten ausgerichtetes Lichtsignal gegeben werden kann und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Aufwand die einzelnen Ampeln umgerüstet werden können.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Neben den geltenden Richtlinien für die Vorgabe der bauliche Ausführung und die Schaltung von Lichtsignalanlagen sind im „Fortschrittsbericht 2018 Bündnis für den Radverkehr - Radverkehrsstrategie für Hamburg“ folgende Randbedingungen für die gesonderte Signalisierung des Radverkehrs ausgeführt:

„Gesonderte Radfahrersignale werden zur Förderung und Stärkung des Radverkehrs immer dort eingesetzt, wo es verkehrstechnisch und verkehrsrechtlich sinnvoll und unbedenklich ist, z. B. wenn der Radverkehr unmittelbar neben dem Kfz-Verkehr geführt wird (Radfahrstreifen auf der Fahrbahn oder „Berliner Lösung“). Diese Lösungen werden, wo es möglich ist, regelhaft vorgesehen. Bei vom Kfz-Verkehr abgesetzter Führung eines Radweges werden aus Sicherheitsgründen gesonderte Radfahrersignale nur dort eingesetzt, wo es keine Konflikte zwischen Rechtsabbiegern und Radfahrern gibt (z. B. bei gesonderter Rechtsabbiegerphase oder bei durch eine Dreiecksinsel abgesetzter gesonderter Führung des Rechtsabbiegestroms).“

An abgesetzten Radführungen besteht die Gefahr, dass der abbiegende KFZ-Verkehr nur die (roten) Signale für den Fußverkehr sieht, und die noch grünen Signale für den Radverkehr nicht erkennt und beachtet.

Zu 1:

Die Verkehrsführung am Knoten Wandsbeker Marktstraße/ Wandsbeker Allee lässt eine Ergänzung von Radsignalgeber und den Rückbau der Kombi-Sinnbilder zu (siehe Vorbemerkung).

Hierzu ist neben der Installation von Signalgebern eine Erneuerung des Schaltgerätes (Grundinstandsetzung) mit entsprechend angepasster Programmierung erforderlich. Zurzeit befindet sich die Lichtsignalanlage in der Überplanung. Aufgrund der Komplexität wird von einem Realisationszeitpunkt voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres 2020 ausgegangen.

Zu 2 – 4:

Siehe Vorbemerkung. Für eine gesonderte Signalisierung wäre eine bauliche Anpassungen des Knotenpunktes erforderlich.

Zu 5 – 6:

Die Verkehrsführungen am Knoten Wandsbeker Marktstraße/ Schloßstraße/ Königstraße lassen eine Ergänzung von Radsignalgeber und den Rückbau der Kombi-Sinnbilder zu.

Hierzu ist neben der Installation von Signalgebern eine Erneuerung des Schaltgerätes (Grundinstandsetzung) mit entsprechend angepasster Programmierung erforderlich. Die Lichtsignalanlage Wandsbeker Marktstraße/ Schloßstraße/ Königstraße ist bisher noch nicht in der Überplanung. Aufgrund der Komplexität wird von einem Realisationszeitpunkt voraussichtlich ab dem Jahr 2021 ausgegangen.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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