21-5452

Fahrbahndeckenprogramm Stargarder Straße Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.06.2022
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt plant im Rahmen der Umsetzung des Fahrbahndeckenprogramms  2022/2023 die Stargarder Straße in Oldenfelde in kompletter Länge zu sanieren. Die Stargarder Straße liegt in einer Tempo-30-Zone.

In diesem Zusammenhang wurden von Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Anregungen vorgetragen:

Kritisiert wird zum einen, dass im unteren Bereich der Stargarder Straße, etwa zwischen Oldenfelder Bürgerpark und Berner Heerweg, sehr häufig große LKWs abgestellt werden. Über Nacht und auch an den Wochenenden stehen sie dort.

Dies führt zu Verkehrsbehinderungen, teilweise stehen die LKWs auch auf dem Bordstein/Gehweg und richten so entsprechend Schäden an. 

Angeregt wird, hier beidseitig ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

Kritisiert wird außerdem, dass in der Stargarder Straße häufig zu schnell gefahren werde, trotz der zahlreichen Einmündungen, an denen rechts vor links gilt. 

Dies führe auch zu verstärktem Verkehrslärm in der beidseitig mit Einzel- und Doppelhäusern bebauten Straße, der vermeidbar wäre. Um die Notwendigkeit von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung beurteilen zu können, ist zunächst der Einsatz des Verkehrsstatistikgerätes angezeigt.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Polizei/Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, 

 

a. zu prüfen, ob im unteren Bereich der Stargarder Straße, etwa zwischen Oldenfelder Bürger
    park und Berner Heerweg, ein absolutes Halteverbot ( ggf. beschränkt auf LKWs) anzuord
    nen ist, um das Abstellen von LKWs an dieser Stelle zu unterbinden.
 

b. an geeigneter Stelle in der Stargarder Straße Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszäh-
    lungen mit dem Verkehrsstatistikgerät durchzuführen und dem Regionalausschuss über die
    Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n