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Fachamt für Eingliederungshilfe: Kümmert sich Hamburg genug um Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen? Kleine Anfrage vom 20.11.2024

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Immer mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen fallen in Hamburg aus dem System der Eingliederungshilfe. Dies führt nicht nur zu einer Verschlechterung der Lebenssituation dieser Menschen, sondern birgt auch die Gefahr der Obdachlosigkeit und Verelendung. Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass schwierige Fälle, die eine intensive Betreuung benötigen, oftmals nicht mehr ausreichend unterstützt werden, was die betroffenen Menschen in eine noch tiefere Notlage bringt. Auch vor dem Hintergrund, dass das Fachamt für Eingliederungshilfe zukünftig an die Sozialbehörde angegliedert werden soll, möchten wir wissen, wie sichergestellt wird, dass diesen besonders vulnerablen Personengruppen auch weiterhin die notwendige Unterstützung zuteil wird. Zudem ist bekannt, dass alle Ressorts der Bezirke in Hamburg gemäß der Haushaltsplanung 2024-2027“ Einsparungen in Höhe von 2,5 % ihrer Mittel vornehmen müssen. Auch dies hat konkrete Auswirkungen auf die Betreuungsangebote und die Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Betreuungszahlen:

Wie viele Personen werden aktuell im Bereich der Eingliederungshilfe in Hamburg

betreut? Wie hat sich die Zahl der betreuten Personen von 2021 bis 2024

entwickelt?

 

2. Entwicklung der Mitarbeitendenzahlen im Fachamt:

Wie viele Abgänge und Neueinstellungen hat es im Zeitraum 2021 bis 2024

gegeben?

 

3. Umstrukturierung des Fachamts:

Vorbemerkung zu Frage 3: Im Hauptauschuss am 11.11.2024 wurde bekannt gegeben, dass das Fachamt zukünftig direkt am Zentrum für Teilhabe der Sozialbehörde integriert werden soll. Aus welchen Gründen ist die Umorganisation entschieden worden?

 

4. Pauschalverträge mit Anbietern:

Vorbemerkung zu Fragen 4.1 und 4.2: Es ist bekannt, dass Pauschalverträge mit Anbietern, z.B. mit der Stiftung Ochsenzoll, abgeschlossen wurden. Hierbei gibt es immer wieder Probleme, dass schwierige Fälle aufgrund fehlender Kapazitäten nicht mehr betreut werden können, obwohl die Hilfepläne dies vorsehen.

 

  1. Welche Maßnahmen werden getroffen, um sicherzustellen, dass diese Personen weiterhin adäquate Betreuung erhalten?

 

  1. Wie hoch ist die Zahl der betroffenen Personen, die aufgrund dieser Kapazitätsprobleme ausgegliedert wurden?

 

 

5. Alternative Betreuungsmodelle:

Vorbemerkung zu Frage 5: In Fällen, in denen Anbieter keine Betreuung mehr gewährleisten können, wird als Alternative häufig betreutes Wohnen vorgeschlagen. Diese Form der Betreuung ist jedoch erheblich teurer. Welche Lösungen werden in solchen Fällen angeboten, um die Menschen weiterhin in der Eingliederungshilfe zu unterstützen, ohne gegen die UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 19) zu verstoßen?

 

6. Kontrolle der Leistungserbringung:

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Anbieter im Rahmen der Pauschalverträge auch tatsächlich die vereinbarten Betreuungsstunden leisten?

 

  1. Gibt es Kontrollen oder Nachweise, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung dokumentieren? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, welche?