Fabricusstieg 2: Nutzung des Grundstückes (Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld) Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3713.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Behörde wird gebeten im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-
Berne die Ergebnisse der Prüfung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen über eine mögliche Erschließung auf dem im Eigentum der Stadt stehenden Flurstück 6894 in Kombination mit einem hierfür bestehenden Wegerecht vorzustellen.
Stellungnahme der Finanzbehörde (FB):
Die relevanten Unterlagen über die baurechtliche Prüfung des Baugrundstücks Fabriciusstieg liegen dem zuständigen Bezirksamt Wandsbek vor und können insofern ohne Beteiligung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen dargestellt und erörtert werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hatte 2005 entschieden, dass einer Erschließung über den Fabriciusstieg nicht zugestimmt wird, weil eine Anbindung an die Bramfelder Chaussee gemäß Bebauungsplan Bramfeld 15 ausgeschlossen ist und eine Anbindung von Westen über den Mönchskamp zu nicht vertretbaren Störungen anliegender Grundstückeigentümer führt.
Da eine Erschließung zwingende Voraussetzung für eine Bebauung ist, musste der Vorbescheidsantrag abgelehnt werden.
Ein Bauantrag ist beim Bezirksamt bisher nicht eingegangen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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