20-3785

Evaluierung der Bettelampeln in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.11.2016 (Drs. 20-3164.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

-          Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 12.01.2017 zur Kenntnis genommen und überweist diese zur Kenntnisnahme in den Regionalausschuss Kerngebiet.

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der WVA wünscht sich einen Referenten der oberen Straßenverkehrsbehörde, der zu generellen Fragestellungen wie bspw. Bettelampeln, nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen, LKW-Parken in Wohngebieten und anderen, grundsätzlichen Themen des Straßenverkehrs Stellung nimmt.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sieht von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten ab und nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Bezirk Wandsbek gibt es mehrere Ampelanlagen, an denen es für den Fuß- und Radverkehr teilweise nur auf Anforderung Grün gibt. Der Hamburger Senat hat es sich zum Ziel gesetzt, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten, damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV nutzen.

 

Zudem gilt für diese Kreuzungen, dass die Schaltung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen „bedarfsorientiert“ erfolgt. Einer Verkehrsteilnehmergruppe wird nur dann Grünzeit zur Verfügung gestellt, wenn hierfür tatsächlich eine Nachfrage vorhanden ist. Dies gilt sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr (Kfz) als auch für den Fuß- und Radverkehr.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wägt in seinen Verkehrsschaltungen fortlaufend die Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ab. Dabei ist auch die Anzahl der Personen zu berücksichtigen, die sich im Planungsfeld (einschließlich der in den Bussen sitzenden Personen), im motorisierten Verkehr bzw. als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrer und Radfahrerinnen bewegen. Darüber hinaus ist der parallel zum Haupt-Kfz-Verkehr verlaufende Fußverkehr zu bedenken, der unterbrechungslos Grün behält, solange nicht von den Nebenstraßen (Fuß-, Rad- oder Kfz-Verkehr) Grün angefordert wird.

 

An der Ampelanlage Tonndorfer Hauptstraße/ Jenfelder Allee werden daher Signalprogramme vorgesehen, an denen der Fuß- und Radverkehr nur bei Bedarf Grün erhält. Der Fuß- oder Radverkehr muss bei dieser Ampelanlage keinen Taster betätigen, da er analog zum Kraftfahrzeugverkehr in der Nebenrichtung durch ein Erfassungssystem erkannt wird und anschließend automatisch Grün erhält.

 

Die Hauptrichtung Sonnenweg / Jenfelder Allee (und Gegenrichtung) behält einschließlich der parallelen Fußgängerüberwege Grün, solange nicht aus der Nebenrichtung (Tonndorfer Hauptstraße einschließlich paralleler Fußgängerüberwege) Grün angefordert wird. Der Fußverkehr parallel zur Hauptrichtung profitiert also davon, wenn bei nicht benötigten Grünzeiten der Nebenrichtung keine Schaltung erfolgt. Die Grünanforderung erfolgt für den Kraftfahrzeugverkehr und den auf der Fahrbahn fahrenden Radverkehr in allen Knotenzufahrten mittels Induktionsschleifen in der Fahrbahn. Das Fußgängergrün parallel zur Hauptrichtung wird analog dem Kfz-Grün automatisch geschaltet.

 

Der Fuß- und ggf. Radverkehr, der den Sonnenweg bzw. die Jenfelder Allee queren möchte, wird zukünftig an der Ampelanlage Tonndorfer Hauptstraße / Jenfelder Allee durch ein automatisches Erfassungssystem erkannt und erhält anschließend Grün, d.h., es müssen keine Taster betätigt werden.

 

Das hat den Vorteil, dass im Falle eines freien Kreuzungsbereichs Sonnenweg / Jenfelder Allee der kreuzende Fuß- und Radverkehr mit dieser automatischen Erkennung und Anforderung schneller Grün erhält. Der Fußverkehr parallel zur Nebenrichtung profitiert somit in verkehrsschwachen Zeiten von der Anforderungsschaltung. In einzelnen anderen Fällen kann es durch die Anforderungsschaltung zu kurzen Wartezeiten kommen, bis die Grünzeit für den Fuß- und Radverkehr geschaltet werden kann.

 

 

Der in der Drucksache 20/1864 beschriebene Prüf- und Evaluationsprozess bezüglich der 40 lautesten Straßen und der drei Pilotstraßen, an denen Tempo 30 nachts angeordnet wurde, ist weitestgehend abgeschlossen.

 

Es soll eine Erweiterung des Pilotversuches für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung an zehn weiteren Straßen erfolgen.

 

Eine Berichterstattung in den entsprechenden Ausschüssen wird stattfinden, sobald die Abschlussberichte finalisiert sind.

 

Petitum/Beschluss

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n