Mit Drucksache 20-6942.1 wurde am 24.01.2019 von der Bezirksversammlung folgender Beschluss wurde gefasst:
- Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend des Evaluierungsberichtes des Senats zur Aufhebung der Kfz-Stellplatzpflicht im Wohnungsbau (Drucksache 21/11475) darzulegen, welche Stellplatzschlüssel (Stellplätze/Wohnung) in den Gebietskategorien „Mehrfamilienhäuser im übrigen Stadtgebiet“ und „Mehrfamilienhäuser in zentralen Stadtteilen“ im Bezirk Wandsbek realisiert wurden. Diese Zahlen sollen sich auf alle Baugenehmigungen für Neubauvorhaben von Mehrfamilienhäusern seit Aufhebung der Stellplatzpflicht Anfang 2014 beziehen und für den Bezirk und jeden Wandsbeker Stadtteil aufgeschlüsselt dargestellt werden (Anzahl Wohneinheiten, Anzahl Kfz-Stellplätze, Stellplatzschlüssel pro Jahr in 2014 bis 2017 und 1. bis 3. Quartal 2018).
- Die Verwaltung wird gebeten den Zahlen aus Punkt 1 die Anmeldezahlen neuer Kraftfahrzeuge in den entsprechenden Bereichen gegenüberzustellen.
- Um das subjektive Empfinden der Anwohnerinnen und Anwohner bzgl. eines Parkraummangels zu verifizieren, möge die Verwaltung exemplarisch für die Stadtteile Eilbek und Poppenbüttel ein Gutachten beauftragen. Das Gutachten soll dabei die Parkplatzsituation vor Ort ermitteln. Dabei sollen vor allem folgende Fragestellungen beantwortet werden:
a. Wieviele öffentliche Stellplätze existierten zum Zeitpunkt der Abschaffung der Stellplatzpflicht? Wieviele existieren aktuell?
b. Wieviel Prozent der privaten Stellplätze bei größeren Vermietungsgesellschaften (z.B. Genossenschaften, SAGA etc.) sind aktuell vermietet?
c. Wie groß ist die Auslastung des öffentlichen Parkraums aufgeschlüsselt nach Tageszeiten?
d. Wie hoch ist die Quote von Fahrzeugen, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, die kein Hamburger Kennzeichen haben? (aufgeschlüsselt nach Tageszeiten)
e. Wieviele private Stellplätze und wieviele Wohneinheiten wurden seit der Abschaffung der Stellplatzpflicht in den ausgewählten Stadtteilen geschaffen?
f. Um wieviele Einwohnerinnen und Einwohner sind die ausgewählten Stadtteile seit der Abschaffung der Stellplatzpflicht gewachsen?
4. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Planungsausschuss gesammelt zeitgleich vorzulegen.
Mit Drucksache 20-7503 wurden die ersten Teilergebnisse vom Bezirksamt Wandsbek der Bezirksversammlung vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt 02.08.2019
1.) Wurde das unter Punkt 3 beschlossene Gutachten in Auftrag gegeben?
- Wenn ja, liegen bereits Ergebnisse vor bzw. wann werden die Ergebnisse voraussichtlich vorgelegt?
Ja. Ergebnisse sollen in der 2. Jahreshälfte 2019 vorgelegt werden.
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Wenn nein, warum wurde kein Gutachten beauftragt?
2.) Die ersten Teilergebnisse zeigen hohe Defizite an Parkplätzen insbesondere
in den Jahren 2015 und 2017 im Stadtteil Eilbek,
im Jahr 2014 im Stadtteil Marienthal,
im Jahr 2017 im Stadtteil Wandsbek,
im Jahr 2016 im Stadtteil Jenfeld,
in den Jahren 2014 und 2016 im Stadtteil Farmsen-Berne
im Jahr 2015 im Stadtteil Rahlstedt
im Jahr 2017 im Stadtteil Volksdorf
Welche baulichen Maßnahmen haben zu diesen Defiziten in den Parkplatzzahlen geführt?
Das Bezirksamt teilt nicht die Auffassung, dass generell hohe Defizite bei der Stellplatzherstellung bestünden. Vielmehr belegt die Aufstellung in der Anlage zu Drs. 20-7503, dass bezirksweit und summiert über 80% der nach der früheren Stellplatzregelung erforderlichen Stellplätze auch nach deren Änderung realisiert worden sind. Die Betrachtung nur einzelner räumlicher und zeitlicher Abschnitte ist in diesem Sinne für generalisierende Aussagen nicht geeignet. Insofern ist es auch nicht statthaft, solche aus einzelnen Wohnungsbauvorhaben abzuleiten.
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Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt aus den bisher vorgelegten Teilergebnissen und welche weiteren Maßnahmen vom Bezirksamt Wandsbek sind geplant?
Das Bezirksamt wird vor weiteren Schlüssen zunächst eine Auswertung der Ergebnisse des in Frage 1. genannten Gutachtens vornehmen. Ob und ggf. welche Maßnahmen daraus abzuleiten sein werden, ist der Auswertung vorbehalten.