20-6942

Evaluation zur Aufhebung der KFZ-Stellplatzpflicht im Wohnungsbau in Wandsbek Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Im Jahr 2016 wurde von der Hamburgischen Bürgerschaft der Wegfall der Kfz-Stellplatzpflicht im Wohnungsbau beschlossen. Mithilfe der Deregulierung sollten die Baukosten gesenkt werden, da der Bau eines Tiefgaragenstellplatzes laut des von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragten Gutachtens zum Thema Baukosten in Hamburg ca. 20.000 Euro kostet (siehe Link). Den Bauherren sollte die Möglichkeit gegeben werden durch günstigeres Bauen mehr Wohnraum in Hamburg zu schaffen. Die Aufhebung der starren Quoten sollte den Bauherrn auch die Freiheit dazu geben, flexible, vorhabenspezifische, ortsindividuelle und den modernen Mobilitätsbedarfen angepasste Stellplatzlösungen zu schaffen.

 

In diesem Zusammenhang wurde Anfang 2018 der Hamburgischen Bürgerschaft ein Evaluationsbericht zur Lageänderung vorgelegt (Drs. 21/11475). Darin kommt der Hamburger Senat zu dem Ergebnis, dass „Stellplätze auch ohne gesetzlichen Zwang in angemessenem Umfang hergestellt werden und die Abschaffung der Herstellungspflicht zu einer deutlich spürbaren Senkung der Baukosten sowie Entlastung von Baugenehmigungsverfahren geführt hat“. Darüber hinaus zeigt die kürzlich durch das Bundesministerium für Verkehr veröffentlichte Studie „Mobilität in Deutschland“ (siehe Link), dass sich das Verkehrsverhalten in Hamburg ändert. Während bei der letzten Untersuchung nur jeder dritte Hamburger Haushalt kein Auto hatte sind es inzwischen 43 %, in verdichteten Quartieren sogar 52 %. Gleichzeitig steigt der Radverkehrsanteil.

 

Das Ergebnis der Datenerhebung der Bauaufsichtsbehörden in Tabelle 1 des Evaluationsberichtes stellt dar, dass nach entsprechender Änderung der Hamburgischen Bauordnung in der Gebietskategorie Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser der Stellplatzschlüssel (Stellplätze/Wohnungen) mit 0,99 nahezu gleich geblieben ist (vormals 1,0), sich im Bereich der Mehrfamilienhäuser in zentralen Stadtteilen mit 0,52 kaum (vormals 0,6) und im Bereich der Mehrfamilienhäuser im übrigens Stadtgebiet mit 0,57 etwas verändert hat (vormals 0,8). Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen nach Bezirken oder Stadtteilen liegt nicht vor.

 

Bei neuen Wohnungsbauvorhaben von Mehrfamilienhäusern im Bezirk Wandsbek wird von Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend die Kritik geäußert, dass Stellplätze für Kfz nicht mehr ausreichend hergestellt werden und dadurch der Parkdruck in den Straßen und Quartieren ansteigt. Diese Kritik nehmen wir als Bezirkspolitik ernst und möchten die Kritik daher anhand weiterer Zahlen überprüfen.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend des Evaluierungsberichtes des Senats zur Aufhebung der Kfz-Stellplatzpflicht im Wohnungsbau (Drucksache 21/11475) darzulegen, welche Stellplatzschlüssel (Stellplätze/Wohnung) in den Gebietskategorien „Mehrfamilienhäuser im übrigen Stadtgebiet“ und „Mehrfamilienhäuser in zentralen Stadtteilen“ im Bezirk Wandsbek realisiert wurden. Diese Zahlen sollen sich auf alle Baugenehmigungen für Neubauvorhaben von Mehrfamilienhäusern seit Aufhebung der Stellplatzpflicht Anfang 2014 beziehen und für den Bezirk und jeden Wandsbeker Stadtteil aufgeschlüsselt dargestellt werden (Anzahl Wohneinheiten, Anzahl Kfz-Stellplätze, Stellplatzschlüssel pro Jahr in 2014 bis 2017 und 1. bis 3. Quartal 2018).
  2. Die Verwaltung wird gebeten den Zahlen aus Punkt 1 die Anmeldezahlen neuer Kraftfahrzeuge in den entsprechenden Bereichen gegenüberzustellen.
  3. Um das subjektive Empfinden der Anwohnerinnen und Anwohner bzgl. eines Parkraummangels zu verifizieren, möge die Verwaltung exemplarisch für die Stadtteile Eilbek und Poppenbüttel ein Gutachten beauftragen. Das Gutachten soll dabei die Parkplatzsituation vor Ort ermitteln. Dabei sollen vor allem folgende Fragestellungen beantwortet werden:
    1. Wieviele öffentliche Stellplätze existierten zum Zeitpunkt der Abschaffung der Stellplatzpflicht? Wieviele existieren aktuell?
    2. Wieviel Prozent der privaten Stellplätze bei größeren Vermietungsgesellschaften (z.B. Genossenschaften, SAGA etc.) sind aktuell vermietet?
    3. Wie groß ist die Auslastung des öffentlichen Parkraums aufgeschlüsselt nach Tageszeiten?
    4. Wie hoch ist die Quote von Fahrzeugen, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, die kein Hamburger Kennzeichen haben? (aufgeschlüsselt nach Tageszeiten)
    5. Wieviele private Stellplätze und wieviele Wohneinheiten wurden seit der Abschaffung der Stellplatzpflicht in den ausgewählten Stadtteilen geschaffen?
    6. Um wieviele Einwohnerinnen und Einwohner sind die ausgewählten Stadtteile seit der Abschaffung der Stellplatzpflicht gewachsen?
  4. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Planungsausschuss gesammelt zeitgleich vorzulegen.

 

Anhänge

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