20-7503

Evaluation zur Aufhebung der KFZ-Stellplatzpflicht im Wohnungsbau in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.01.2019 (Drs. 20-6942.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend des Evaluierungsberichtes des Senats zur Aufhebung der Kfz-Stellplatzpflicht im Wohnungsbau (Drucksache 21/11475) darzulegen, welche Stellplatzschlüssel (Stellplätze/Wohnung) in den Gebietskategorien „Mehrfamilienhäuser im übrigen Stadtgebiet“ und „Mehrfamilienhäuser in zentralen Stadtteilen“ im Bezirk Wandsbek realisiert wurden. Diese Zahlen sollen sich auf alle Baugenehmigungen für Neubauvorhaben von Mehrfamilienhäusern seit Aufhebung der Stellplatzpflicht Anfang 2014 beziehen und für den Bezirk und jeden Wandsbeker Stadtteil aufgeschlüsselt dargestellt werden (Anzahl Wohneinheiten, Anzahl Kfz-Stellplätze, Stellplatzschlüssel pro Jahr in 2014 bis 2017 und 1. bis 3. Quartal 2018).
  2. Die Verwaltung wird gebeten den Zahlen aus Punkt 1 die Anmeldezahlen neuer Kraftfahrzeuge in den entsprechenden Bereichen gegenüberzustellen.
  3. Um das subjektive Empfinden der Anwohnerinnen und Anwohner bzgl. eines Parkraummangels zu verifizieren, möge die Verwaltung exemplarisch für die Stadtteile Eilbek und Poppenbüttel ein Gutachten beauftragen. Das Gutachten soll dabei die Parkplatzsituation vor Ort ermitteln. Dabei sollen vor allem folgende Fragestellungen beantwortet werden:
    1. Wieviele öffentliche Stellplätze existierten zum Zeitpunkt der Abschaffung der Stellplatzpflicht? Wieviele existieren aktuell?
    2. Wieviel Prozent der privaten Stellplätze bei größeren Vermietungsgesellschaften (z.B. Genossenschaften, SAGA etc.) sind aktuell vermietet?
    3. Wie groß ist die Auslastung des öffentlichen Parkraums aufgeschlüsselt nach Tageszeiten?
    4. Wie hoch ist die Quote von Fahrzeugen, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, die kein Hamburger Kennzeichen haben? (aufgeschlüsselt nach Tageszeiten)
    5. Wieviele private Stellplätze und wieviele Wohneinheiten wurden seit der Abschaffung der Stellplatzpflicht in den ausgewählten Stadtteilen geschaffen?
    6. Um wieviele Einwohnerinnen und Einwohner sind die ausgewählten Stadtteile seit der Abschaffung der Stellplatzpflicht gewachsen?
  4. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Planungsausschuss gesammelt zeitgleich vorzulegen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

 

Der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen liegen keine Vorgangsdaten zu Mehrfamilienwohnhäusern im Bezirksamtsbereich Wandsbek, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, vor.

Nach Abschnitt I der Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen (0-2131 ), werden Bauanträge in alleiniger Zuständigkeit des Bezirksamtes bearbeitet

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

 

Inwieweit eine Aussage zu den in Ziffern 2 geforderten Zahlen getroffen werden kann, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Daten zu Frage 1 vorliegen und eingegrenzt werden (Auswertung nach Straße/PLZ). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Fragestellung offen lässt, von welchem jeweiligen Bezugsdatum ausgegangen werden soll und ob es sich bei „neuen Kraftfahrzeugen“ um Erstzulassungen oder um (ab·dem jeweiligen Bezugsdatum) hinzugekommene Fahrzeuge handelt.

 

Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:

 

Siehe Anlage

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Stellplatzevaluation Wandsbek 2014 bis 2018 

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