21-1570.1

Erweiterung der Tempo 30 Strecke Oldenfelder Straße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Punktweise Abstimmung des Regionalausschusses Rahlstedt vom 17.06.2020 über den ergänzten interfraktionellen Ursprungsantrag Drs.Nr. 21-1570 der Grünen- und SPDFraktion:

    - Punkt 1: Einstimmige Zustimmung bei Enthaltung der CDU und AfD
    - Punkt 2: Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung der CDU und AfD be-
                    schlossen
    - Punkt 3: Einstimmig bei Enthaltung der CDU und AfD beschlossen
    neu eingefügt: Punkt 4


Die Oldenfelder Straße ist Teil einer vielbefahrenen Querverbindung zwischen der Bahnunterführung Amtsstraße und der Bargteheider Straße. Auf dem Abschnitt zwischen Oldenfelder Straße 28 und der Kreuzung Delingsdorfer Weg befindet sich eine Tempo 30 Strecke. Diese wurde eingerichtet, um für die Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule und des Gymnasiums Oldenfelde einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Allerdings befindet sich in westlicher Richtung, außerhalb der Tempo 30 Strecke, eine weitere soziale Einrichtung - die Gemeindekirche Mariä Himmelfahrt mit der Kindertagesstätte Sonnenblume. Um auch den Kindern und Eltern, die diese Einrichtung nutzen, eine sichere Überquerung der Straße zu ermöglichen, wäre es sehr hilfreich, die Tempo 30 Strecke auf diesen Bereich zu erweitern und wenn möglich bis zur Kreuzung Oldenfelder Straße/Grubesallee zu erweitern.

Im weiteren Streckenverlauf Richtung Busbahnhof Rahlstedt ist es aus Gründen des Verkehrsflusses (Ein- und Ausfädelung PR-Parkhaus, HVV-Busse am ZOB) und der Verkehrssicherheit (zum Zug eilende zu Fuß Gehende) sinnvoll zu prüfen, ob eine Verlängerung der Temporeduzierung bis zum Knoten Amtsstraße/Doberaner Weg umsetzbar ist. Die Fußngerüberwege sollen erhalten bleiben. Dass eine Temporeduzierung einem Fußngerüberweg (FGÜ) nicht im Wege steht, ist in der Drucksache der Bürgerschaft (Nr. 18/6572) dargelegt, da sogar in einer Tempo 30 Zone Fußngerüberwege „eingerichtet bzw. beibehalten werden können, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll ist“.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen, ob eine Erweiterung der Tempo 30 Strecke in der Oldenfelder Straße für den westlichen Abschnitt zwischen Hausnummer 28 und der Kreuzung Grubesallee möglich ist
     
  2. Zutzlich soll geprüft werden, ob die Erweiterung auch für den Abschnitt Grubesallee/Doberaner Straße bis zum Knoten Amtsstraße/Doberaner Weg möglich ist. Dabei sind die beiden Fußngerüberwege zu erhalten.
     
  3. Bei positiver Prüfung wird das Bezirksamt gebeten, die jeweiligen Tempo 30-Erweiterungen umzusetzen.
     
  4. Bei negativer Prüfung wird das Bezirksamt gebeten, den Beschluss in die Clearingstelle zu überweisen.

 

 

Anhänge

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