Erweiterung der Rahmenvereinbarung Schule - Jugendhilfe Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Die Grünen
Die Rahmenvereinbarung Schule – Jugendhilfe hat zum Ziel, die regionale Kooperation zwischen Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen zu fördern und zu unterstützen, um die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten zu verbessern. Die Umsetzung der Modelle I und II haben im Bezirk Wandsbek leider nur zu wenigen Kooperationen geführt. Grund hierfür ist unter anderem, dass es für ein Zustandekommen der Kooperation notwendig ist, dass beide Seiten, Schule wie Jugendhilfeeinrichtung, sich mit Ressourcen einbringen. Von Seiten der Schule wird die Einbringung von Wochenarbeitsstunden erwartet. Dies scheint vor dem Hintergrund der engen Ressourcen der Schulen offenbar nicht möglich. Im Ergebnis bleibt der dafür vorgesehene Mitteltopf in Höhe von ca. 1 Mio. € für Wandsbek leider längst nicht ausgeschöpft. Die Nutzung dieser Ressourcen ist aber sowohl fachlich als auch haushalterisch geboten.
Ziel dieses Antrags ist es, die Rahmenvereinbarung Schule – Jugendhilfe um ein Modul III zu erweitern, um das Ziel des Verbleibs von Schülerinnen und Schülern in der Schule zu ergänzen, und so die dringend benötigten Mittel aus dem besagten Topf abrufbar werden, um eine nachhaltige finanzielle Absicherung etablierter Projekte gewährleisten zu können. Ist dies nicht möglich, drohen aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung der Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit Einrichtungsschließungen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die zuständigen Behörden werden gebeten, die Rahmenvereinbarung Schule – Jugendhilfe um ein Modul III wie oben beschrieben zu ergänzen, das
1. Einen flexibleren Umgang mit den organisatorischen Rahmenbedingungen vorsieht und
2. Den Präventionsaspekt in die Rahmenvereinbarung stärker mit einbezieht.
Im Einzelnen soll es möglich sein, dass der Einsatz der Schulen in Form von Wochenarbeitszeiten derart flexibler ausgelegt wird, dass bereits schon vor Einrichten einer Lerngruppe die intensiven Bemühungen der Schule um Kinder, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, in die Berechnung der WAZe mit eingeht. Ebenso soll die Standortfrage dahingehend gelockert werden, dass „Bausteinprojekte“ an unterschiedlichen Orten (innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes) stattfinden können.
Darüber hinaus soll eine präventivere Ausrichtung im Modell III es möglich machen, dass Schülerinnen und Schüler, die erste massive Anzeichen zeigen, einmal besonders herausforderndes Verhalten zu entwickeln, in einem Projekt der Rahmenvereinbarung aufgenommen werden. Das Jugendamt soll hierfür den Standort für die Umsetzung mit auswählen, um sicherzustellen, dass potentielle ASD Bedarfe mitbedacht werden. Die Möglichkeit einer breiteren Auswahl an Schülerinnen und Schülern für ein solches Projekt soll sich darin äußern, dass eine ASD Zuständigkeit nicht zwingend für alle Schülerinnen und Schüler hergestellt werden muss. Somit könnten mehr Schülerinnen und Schüler erreicht und insgesamt ein durchlässigeres Unterstützungssystem etabliert werden.
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