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Erweiterung der Rahmenvereinbarung Schule - Jugendhilfe Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3118)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 14.07.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die zuständigen Behörden werden gebeten, die Rahmenvereinbarung Schule – Jugendhilfe um

ein Modul III wie oben beschrieben zu ergänzen, das

1. Einen flexibleren Umgang mit den organisatorischen Rahmenbedingungen vorsieht und

2. Den Präventionsaspekt in die Rahmenvereinbarung stärker mit einbezieht.

Im Einzelnen soll es möglich sein, dass der Einsatz der Schulen in Form von Wochenarbeitszeiten derart flexibler ausgelegt wird, dass bereits schon vor Einrichten einer Lerngruppe die intensiven Bemühungen der Schule um Kinder, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, in die Berechnung der WAZe mit eingeht. Ebenso soll die Standortfrage dahingehend gelockert werden,

dass „Bausteinprojekte“ an unterschiedlichen Orten (innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes) stattfinden können.

Darüber hinaus soll eine präventivere Ausrichtung im Modell III es möglich machen, dass Schülerinnen und Schüler, die erste massive Anzeichen zeigen, einmal besonders herausforderndes

Verhalten zu entwickeln, in einem Projekt der Rahmenvereinbarung aufgenommen werden. Das

Jugendamt soll hierfür den Standort für die Umsetzung mit auswählen, um sicherzustellen, dass

potentielle ASD Bedarfe mitbedacht werden. Die Möglichkeit einer breiteren Auswahl an Schülerinnen und Schülern für ein solches Projekt soll sich darin äußern, dass eine ASD Zuständigkeit nicht zwingend für alle Schülerinnen und Schüler hergestellt werden muss. Somit könnten

mehr Schülerinnen und Schüler erreicht und insgesamt ein durchlässigeres Unterstützungssystem etabliert werden.

 

 

Die Behördne für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und für Schule und Berufsbildung nehmen wie folgt Stellung:

 

Seit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung wird ein flexibler Umgang mit den organisatorischen Rahmenbedingungen in allen Bezirken ermöglicht. Deshalb ist eine Erweiterung der Rahmenvereinbarung um ein Modul III nicht erforderlich.

Die Schulen können jederzeit ihre Lehrerarbeitszeit flexibel je nach individuellem Unterstützungsbedarf einer Schülerin oder eines Schülers einsetzen. Hierzu können zugewiesene pädagogische und sonderpädagogische Ressourcen gebündelt werden. Auch unterschiedliche Bausteine innerhalb der Modell I und II sind bereits jetzt konzeptionell möglich und werden an einigen Standorten genutzt.

 

Innerhalb der Rahmenvereinbarung Schule – Jugendhilfe gibt es unterschiedliche Steuerungsebenen. Auf der bezirklichen Ebene wird in einer Steuerungsgruppe über die Aufnahme in ein Kooperationsangebot entschieden. Hier steht es dem Entscheidungsgremium frei, Kinder und Jugendliche aufzunehmen, die erste massive Anzeichen herausfordernder Verhaltensweisen zeigen. Die zuständigen Jugendämter und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) sind auf Bezirksebene stets Mitglieder des Entscheidungsgremiums. Durch diese Struktur wird sichergestellt, dass Jugendamt und ReBBZ als gleichberechtigte Partner handeln, die sowohl die Bedarfe der Jugendhilfe als auch der Schulen berücksichtigen. Auf dieser Basis werden die Standorte gemeinschaftlich ausgewählt.

Auch bisher ist eine ASD-Zuständigkeit für einzelne Kinder und Jugendliche nicht zwingend erforderlich. Die Flexibilität des Unterstützungssystems liegt in der Verantwortung des jeweiligen bezirklichen Steuerungsgremiums. Im Rahmen einer Bezirksbereisung der Behördenleitung der BASFI und eines Gesprächs mit dem ASD wurde darüber hinaus deutlich, dass sich nicht alle Schulen in Wandsbek an den bisherigen Vorhaben beteiligen. Ferner sind bereits drei neue Kooperationsangebote in Wandsbek geplant. Aus Sicht der zuständigen Behörden wird daher empfohlen, zunächst diese Planungen umzusetzen.

 

Unbeschadet dessen werden BASFI und BSB die Wandsbeker Beschlussempfehlung jedoch zum Anlass für eine Einladung zu einem Gesprächstermin nehmen, um sich mit allen an der Planung Beteiligten über die Umsetzung der Rahmenvereinbarung Schule-Jugendhilfe in Wandsbek und das weitere Vorgehen zu verständigen.

 

Ein haushalterischer Zusammenhang zwischen der Rahmenvereinbarung Schule – Jugendhilfe und der Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit wird überdies nicht gesehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n