Erste Zwischenbilanz nach Einführung von E-Scootern im Bezirk Wandsbek
Seit dem 15. Juni dieses Jahres sind Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, in Deutschland erlaubt.[1] Auch in Hamburg sind die E-Scooter seit mehr als fünf Wochen zugelassen und es kommt seitdem mit selbigen immer häufiger zu teils schweren Unfällen. So zum Beispiel am 30.07.2019 als ein Taxi eine 15-Jährige auf einem E-Scooter erfasste.[2]
Ebenso ist bei einem Unfall nahe des Hamburger Hauptbahnhofs eine E-Scooter-Fahrerin schwer verletzt worden. Nach Medienangaben sei sie auf einem Fahrradstreifen in die fal-sche Richtung gefahren. Sie wurde von einem Mercedes erfasst und über die Motorhaube geschleudert.
Die E-Scooter prägen nachhaltig, stetig zunehmend das Stadtbild.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) 09.09.2019
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) 16.09.2019
BWVI:
In Teilen des Bezirks Hamburg-Wandsbek sind derzeit vier E-Scooter-Verleiher aktiv.
Falls ja, wie viele?
BIS:
Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 g) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Elektrokleinstfahrzeuge von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen. Sie dürfen mit einer Versicherungsplakette im Straßenverkehr geführt werden. Deshalb liegen statistische Angaben im Sinne der Fragestellung nicht vor.
BWVI:
Für den Verleih von E-Scootern ist keine Zulassung erforderlich.
BIS:
Die Auswertung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Einwohnerzentralamtes mit einer Abfrage aus der Datenbank Datawarehouse. Allerdings können damit nur Delikte ausgewertet werden, für die besondere Tatbestände für EKlfz erschaffen wurden. Somit sind durch EKlfz-Führer begangene Ordnungswidrigkeiten nur unvollständig auswertbar. Erst ab dem 22.8.19 werden EKlfz als eigene Verkehrsbeteiligung im System Owi21togo erfasst und eine umfassende Auswertung damit möglich gemacht.
BIS:
Grundlage für die Erfassung von Verkehrsunfalldaten sind Vorgaben des Statistischen Bundes-amtes (DESTATIS). Die vom DESTATIS festgelegten Verkehrsbeteiligungsarten im Zusammen-hang mit Elektrokleinstfahrzeugen lagen bis vor kurzem nicht vor. Die Umsetzung dieser Vorgaben in die bestehenden polizeilichen Datenverarbeitungssysteme ist noch nicht abgeschlossen. Eine statistische Auswertung der Datenbank ist daher aktuell nicht möglich.“ Eine interne Auswertung, für deren Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden kann, ergab seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 bis heute 43 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von EKlfz. In 39 Fällen war der EKlfz Fahrer der Hauptunfallverursacher. Ein Verkehrsunfall fand im Bereich des Bezirks Wandsbek statt.
BIS:
Seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erreichten die Polizei einzelne Hinweise und Unmutsäußerungen im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen. Meistens handelte es sich um Sachverhalte, in denen auf Gehwegen gefahren wurde oder die Fahrzeuge nicht platzsparend geparkt wurden. Eine Statistik über diese Anfragen führt die Polizei nicht.
BIS:
Verkehrsstraftaten werden bei der Polizei im Hinblick auf die Verkehrsbeteiligung des Beschuldigten statistisch nicht erfasst.
keine Anlage/n
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