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Erschließung von Straßen Kleine Anfrage vom 06.06.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Die Freie- und Hansestadt Hamburg hat vom Rechnungshof die Aufforderung erhalten, die bisher noch nicht erschlossenen Straßen zu erschließen, um die bereits aufgewendeten Kosten von den Anwohnern einfordern zu können.

 

Auf der Internetseite Hamburg.de wird der aktuelle Planungsstand der endgültig herzustellenden Straßen im Bezirk Wandsbek, die in den Anliegerversammlungen vorgestellt wurden, veröffentlicht. Auf dieser sind lediglich die Straßen Kuckucksweg und Stofferkamp aufgeführt.

 

Die Erschließung der Straßen erfolgt in Wandsbek nach einer Prioritätenliste des Bezirksamtes Wandsbeks. Die Liste wird mittels vom Bezirksamt festgelegten Kriterien erstellt.

 

Daher möchte ich das Bezirksamt Wandsbek fragen:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt (14.06.2016):

 

(1)          Welche Straßenabschnitte sollen vorrangig erstmalig endgültig hergestellt werden und in welcher Reihenfolge? Die Reihenfolge der Straßenabschnitte soll der (derzeitigen) Priorität der Maßnahmen entsprechen. Es ist bekannt, dass die Prioritäten sich jedoch im Laufe der Zeit verschieben können.

 

Auf der Internetseite des Bezirksamtes sind die noch endgültig herzu-stellenden Straßen aufgeführt; die hier aufgeführten Straßen, welche als vordringlich gekennzeichnet sind, sollen in den nächsten 20 Jahren bearbeitet werden:

 

(http://www.hamburg.de/contentblob/1429242/64adc6133431830cedcf59f7d3c2c7a1/data/downlaod-pdf-strassenliste.pdf)

 

 

 

 

 

Die folgenden Straßen werden derzeit bearbeitet:

 

-          Auf der Strenge: Hoisbütteler Straße bis Hausnummer 13

-          Brammerhörn: Wiedehopfstieg bis Lesserstraße

-          Ilenkruut: Wichelkamp bis Am Bramfelder Zoll

-          Kuckucksweg: Sandstraße bis Braamheide

-          Sauerampferweg: Hülsdornweg bis Wandsbeker Straße

-          Stofferkamp: von Rehmbrook bis Langenhorner-Straße-West

-          Wichelkamp: Walddörfer Bahn bis Sauerampferweg

-          Grunewaldstraße: Lehmkoppel bis Ende Sackgasse

 

Die folgenden Straßen sollen in den nächsten 5 Jahren in die Planung gehen:

 

-          Mellenbergweg: Eulenkrugstraße bis Langfeld 

-          Küperkoppel: Am Pulverhof bis zur Küperkoppel

-          Saselkoppel: Bauernvogtkoppel bei Hausnummer 12 bis Abknickung bei Hausnummer 5

-          In der Niederung: Moorgrund bis An der Osterbek

-          Birkenhöhe:               Kehre bis Bilenbarg

-          Linsenkamp: Kehre bis Kehre

-          Kortenland: Twietenkoppel bis Ende

-          Furtredder: Haus Nr. 17 bis Furtstieg

 

 

(2)          Welche Straßen wurden seit dem 06.01.2014 erschlossen?

 

Es wurden seit dem 06.01.2014 erstmalig endgültig hergestellt (Abrechnung ist hier noch nicht abgeschlossen):

 

-          Feldkamp: Wiesenkamp bis Kehre

-          Rügelsbarg: Lottbeker Weg bis Lottbektal

 

 

(3)          Nach welchen Kriterien wird die im Punkt 1 genannte Reihenfolge erstellt?

 

Folgende Kriterien finden bei der Ermittlung der Prioritäten Beachtung:

 

• Erhöhung der Verkehrssicherheit

• Verbesserung der Entwässerung

• Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

• Wirtschaftlichkeit (Einsparung von Unterhaltungskosten)

• Verbesserung der Gestaltung

• Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen (Grunderwerb)

 

Anhänge

keine Anlage/n