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Ersatzpflanzungen sicherstellen Kleine Anfrage vom 23.02.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Im "Vertrag für Hamburg" haben sich 2011 Stadt, Bezirke und Wohnungswirtschaft darauf verständigt, pro Jahr 6000 Wohnungen zu bauen. In den vergangenen Jahren wurde diese Zielzahl erreicht oder sogar überschritten. Allein 2014 wurden über 10.000 Wohnungen genehmigt. Dies ist angesichts der Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt auch dringend nötig.

Bei vielen Bauvorhaben müssen jedoch leider Bäume gerodet werden. Ein vollständiger Ersatz dieser Bäume sollte dann erste Priorität haben.

Die vielen Bäume in der Stadt erfüllen eine wichtige Funktion im Stadtklima und tragen maßgeblich zum grünen Charakter Hamburgs bei. Um diesen zu erhalten, ist es notwendig, Ersatzpflanzungen vollständig und zeitnah durchzuführen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                         29.02.2016

1. Welche Stelle entscheidet wie und anhand welcher Kriterien ob Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen im Rahmen von Baugenehmigungen angeordnet werden?

Für Bauvorhaben, die auf bezirklicher Ebene genehmigt werden, entscheidet die Fachabteilung Naturschutz im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, ggf. unter Beteiligung der Abteilung Landschaftsplanung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. Wenn Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück möglich sind, werden solche festgesetzt. Das erforderliche Maß der Ersatzpflanzung wird anhand des zu beseitigenden Grünvolumens und dessen Wertigkeit ermittelt. Ersatzzahlungen werden festgesetzt, wenn die erforderlichen Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück nicht realisiert werden können, weil dort keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.

 

Weitere Kriterien sind in den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung durch die Fachbehörde für Umwelt und Energie wie folgt beschrieben: „Ist die Ersatzpflanzung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich, so soll die zuständige Behörde den Antragsteller zu einer Ersatzzahlung verpflichten. Die Höhe der Ersatzzahlung soll nach den Kosten bemessen werden, die eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle verursachen würde. Sie muss angemessen und zumutbar sein. Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für die Finanzierung von Maßnahmen, durch die Werte oder Funktionen des Naturhaushaltes oder des Orts- und Landschaftsbildes hergestellt oder in ihrem Bestand gesichert werden. Die Ersatzzahlung ist vorrangig im von der Bestandsminderung betroffenen Raum zu verwenden (…)“

 

2. Unter welchen Voraussetzungen können diese Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken als dem Baugrundstück durchgeführt werden?

Die Ersatzpflanzung soll vorrangig die zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes

oder des Orts- und Landschaftsbildes unter Beachtung der Standortgegebenheiten wieder-herstellen. Daher kommen in der Regel nur Grundstücke in Betracht, die im Umfeld des betroffenen Raumes liegen und als dauerhafter und nachhaltiger Standort für Ersatz-pflanzungen geeignet sind, beispielsweise durch entsprechende Grundbucheintragungen oder öffentlich-rechtliche Verträge.

 

3. Wie und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Höhe von Ausgleichszahlungen für geplante Baumfällungen im Rahmen von  Baugenehmigungen ermittelt?

Zur Ermittlung der Höhe der Ersatzzahlung wird die „Methode nach dem BUE-Modell“ gemäß den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Bauschutzverordnung angewandt. Die An-wendung setzt eine entsprechende Fachkenntnis voraus. Die Einzelbaumbewertung wird in den „Erfassungsbogen zur Berechnung des Ersatzbedarfs gemäß Baumschutzverordnung“ und gemäß den dazugehörigen Erläuterungen aus den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung (Hrsg. Behörde für Umwelt und Energie, Stand 15.01.2015) eingetragen. Aus der Einzelpunktbewertung ergibt sich der Baumwert. Zur Ermittlung der Höhe wird pro Ersatzbaum generalisiert ein Betrag von 1.000 Euro zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich folgende dem auszugleichenden Baumwert entsprechende Ersatzbaumpflanzung bzw. Ersatzzahlung. Gemäß den Arbeitshinweisen soll die Methode im Rahmen von Genehmigungen für Bauvorhaben angewandt werden.

 

4. Unter welchem Haushaltstitel werden die eingenommenen Ausgleichszahlungen verbucht, und wer entscheidet über die Verwendung?

Die Einnahmen wurden/werden unter folgenden Titeln verbucht: 1641.281.05 „Zahlungen auf Grund von Landschaftsschutzverordnungen und der Baumschutzverordnung“ bzw. ab 2015 PSP-Element 3-22403010-000002.02 „Ersatzmaßnahmen“.

Über die Verwendung der Einnahmen für Ausgleichsmaßnahmen entscheidet das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR).

 

5. Wie viele Baumfällungen wurden in Wandsbek im Jahr 2015 im Zuge von Baugenehmigungen genehmigt und wie viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden von welcher Stelle im gleichen Zeitraum durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben? Bitte nach Regionalbereichen getrennt auflisten.

Die Gesamtzahl der auf Privatgrundstücken gefällten Bäume wird statistisch nicht erfasst, da die Fällung von Bäumen nicht regelhaft anzeige- oder genehmigungspflichtig ist.

Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Es müssten alle Einzelverfahren (bis zu 3000 Einzelverfahren jährlich) durchgesehen werden. Dies ist nicht möglich ohne die Arbeitsfähigkeit im Tagesgeschäft des betroffenen Fachamtes zu gefährden.

Die Anzahl der zu pflanzenden Ersatzbäume wird ebenfalls statistisch nicht erfasst.

 

6. Welche Summe kam in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch Ausgleichszahlungen für Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen im Bezirk Wandsbek zusammen und wofür wurden diese Gelder in den genannten Zeiträumen verwendet?

Die angegebenen Einnahmen beziehen sich auf alle Baumfällgenehmigungen. Es wird  statistisch nicht erfasst, welche Einnahmen im Rahmen von Baugenehmigungen anfallen.

 

Titel / PSP-Element

Haushaltsjahr

Summe

1641.281.05

2013

567.863,00 Euro

1641.281.05

2014

852.881,00 Euro

3-22403010-000002.02

2015

441.852,40 Euro

 

Mit dem zur Verfügung stehenden Personal können in der Regel nur Klein- und Teilprojekte als Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies sind jährlich ca. 30-50 Kleinmaßnahmen zur Biotopverbesserung.

 

Als größere Maßnahmen werden hier gesondert angegeben:

2013 – 2014: Entschlammung und ökologische Aufwertung Gewässer und Uferrandzonen im Hohenhorst Park. Budget  ca.157.600 Euro (2013-2014).

2015: Ausgleichspflanzung und Neuanlage Streuobstwiese, Extensivierung Wiesenflächen im Hohenhorst Park. Budget  ca. 45.000 Euro.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n