Ersatzpflanzungen im Rahmen des Bauvorhaben Sieker Landstraße 41/43 Kleine Anfrage vom 03.09.2019
Mit Drucksache 21/16561 der Hamburger Bürgerschaft wurde u.a. festgestellt: Die Frist für die Fertigstellungsanzeige der Ersatzpflanzung endet am 30. April 2019. Die Prüfung der Ersatzpflanzungen erfolgt frühestens nach Ablauf der Fertigstellungsfrist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeit, um die Entwicklung beziehungsweise den Anwuchs zu kontrollieren.
Maßnahmen wie Spenden sind nicht Bestandteil der Auflagen aus der Ausnahmegenehmigung nach §4 der Baumschutzverordnung. Dem zuständigen Bezirksamt liegen keine Kenntnisse vor, ob eine freiwillige Beteiligung an der Aktion „Mein Baum – meine Stadt“ stattgefunden hat.
Die zusätzliche freiwillige Pflanzung von zehn großkronigen Bäumen im Bestand der WGW ist nicht Bestandteil der naturschutzrechtlichen Auflagen aus der Baugenehmigung. Eine Kontrolle durch das zuständige Bezirksamt erfolgt daher nicht.
Mit Drucksache 21/7880 der Hamburger Bürgerschaft wurde u.a. festgestellt:
Die Bauherren schlugen folgende zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen vor:
Umsetzung des mit dem Bauantrag vorgelegten Außenanlagenkonzeptes, ergänzt um drei weitere Baumpflanzungen auf den Grundstücken Sieker Landstraße 41/43 gemäß Bauvorlagen.
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf jeweils einem Gebäude der WGW (südlicher Grundstücksteil-Flurstück 2311) und einem der OWP (nördlicher Grundstücksteil-Flurstück 2316) zur Allgemeinstromversorgung (Tiefgaragen) beziehungsweise Einspeisung ins öffentliche Netz.
Die Ausrüstung der drei OWP-Gebäude mit weiteren Photovoltaikanlagen zur Stromversorgung der Eigentumswohnungen beziehungsweise zur Einspeisung ins öffentliche Netz.
Beteiligung an der Spendenaktion „Mein Baum – meine Stadt“ für den Stadtteil Rahlstedt, Übernahme der zum Stand 30.Mai 2016 freien Standorte von 36 Straßenbäumen à 500 Euro.
Pflanzung von circa zehn großkronigen Bäumen im Bestand von einem Bauherren im Bezirk Wandsbek
Die Ersatzleistungen wurden als Bedingung (Zahlung) beziehungsweise Nebenbestimmung (Pflanzung) im Rahmen der Baugenehmigung festgesetzt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 12.09.2019
1.) Welche Anträge wurden im Bezirksamt im Rahmen des Bauvorhabens Sieker Landstraße 41/43 gestellt? Waren auch die Fällgenehmigung der 3 Kastanien dabei?
Es wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Baumschutz-verordnung für die Fällung der baubehindernden Bäume gestellt. Dieser Antrag beinhaltete auch die Fällung der drei Kastanien.
2.) Welche Auflagen für die Ersatzpflanzungen wurden festgelegt?
Es wurden insgesamt 34 mittel- bis großkronige Ersatzbäume sowie 781 Meter Heckenanpflanzung festgesetzt.
3.) Welche 36 Straßenbäume wurden im Stadtteil Rahlstedt aus der Spendenaktion „Mein Baum – meine Stadt“ gepflanzt? Bitte die Standorte angeben.
Siehe Anlage
4.) Wurde die Fertigstellungsanzeige der Ersatzpflanzung, die am 30. April 2019 endete, vorgelegt?
Nein
Eine Fertigstellungsanzeige liegt dem Bezirksamt nicht vor. Gründe dafür sind der Verwaltung nicht bekannt.
5.) Wurde die Prüfung der Ersatzpflanzungen, die frühestens nach Ablauf der Fertigstellungsfrist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeit erfolgt, zur Entwicklung beziehungsweise um den Anwuchs zu kontrollieren, vorgenommen?
Nein
Die Prüfung erfolgt frühestens ab Juni 2020, da ab dann erst der Anwuchs kontrolliert werden kann.
6.) Wurden die Ersatzleistungen als Bedingung (Zahlung) beziehungsweise als Nebenbestimmung (Pflanzung) im Rahmen der Baugenehmigung festgesetzt?
Die Ersatzzahlung und Ersatzpflanzung wurde in einem Ergänzungsbescheid zur Baugenehmigung festgesetzt.
7.) Welche Rückmeldungen von den Bauherren erfolgten bisher zu den Ersatzleistungen als Bedingung (Zahlung) und Nebenbestimmung (Pflanzung)?
Nein
Es erfolgten keine Rückmeldungen. Diese anzufordern ist nicht notwendig. Die Überwachung der Zahlungseingänge erfolgt automatisch und der Termin für die Ersatzpflanzkontrolle ist noch nicht abgelaufen.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.