21-6492

Erneute Ablehnung Beleuchtungsantrag Grünanlage Tegelsbarg vom Butterbauernstieg bis Norbert-Schmid-Platz (Hummelsbüttel) Beschlussvorlage des Bezirksamtes Wandsbek

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.02.2023
25.01.2023
Sachverhalt

 

Mit dem Bau der neuen Wohnanlage am Butterbauernstieg (2018/19) und der damit verbundenen deutlich angestiegenen Nutzung der Wegeverbindung zwischen dem jungen Wohngebiet und der Nahversorgung am Norbert- Schmidt-Platz, sowie dem Erreichen der angrenzenden Kitas, Schulen und dem Jugendzentrum, besteht der Bedarf eine Wegebeleuchtung der Hauptwegeverbindung innerhalb der Grünanlage Tegelsbarg.
Auf Grundlage politischer Beschlüsse wurde der Beleuchtungswunsch 2019 erstmalig und seitdem jährlich mit der jährlichen Prioritäten-Liste an die zuständige Behörde BUKEA-NGE 1 zur Prüfung und Bitte um Genehmigung geschickt.


Seit Bekanntwerden der Beleuchtungsoffensive 2021 und dem damit höheren Budget für zusätzliche Beleuchtungsmaßnahmen, wird der Beleuchtungswunsch in der Grünanlage Tegelsbarg als oberste Priorität eines sinnvollen Beleuchtungswunsch in einer Grünanlage des Bezirksamtes gemeldet. 2022 wurde durch den Bezirk an die Fachbehörde mitgeteilt, dass durch die Grundinstandsetzung der Grünanlage Tegelsbarg ab 2023 während der Bauphase umfangreiche finanzielle Synergieeffekte und für die Herstellung der Beleuchtung zusätzlich eine bis zu 50%-ige RISE- Co-Finanzierung möglich wären.

 

Der Beleuchtungswunsch wurde mit der Begründung, des zumutbaren Umweges entlang des Ring 3 und dann über die Ruscheweyhstraße abgelehnt.


Die Begründung der BUKEA – NG1 lautet:
Da sich in unmittelbarer Nähe ein zumutbarer öffentlicher beleuchteter Weg (Ruscheweyhstraße) befindet, wurde gemäß der Kriterien die Beleuchtung der Parkanlage abgelehnt. In Hamburg gibt es eine Vielzahl solcher Wege, diese werden jedoch regelmäßig aufgrund der vorhandenen Parallelbeleuchtung aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht beleuchtet.“
(Teilkopie aus Mailantwort vom 06.12.2022 an W-MR-Stadtgrün).

 

Das Bezirksamt sieht daher aktuell keine weiteren Möglichkeiten auf fachlichem Wege die sinnvolle Beleuchtung der zur Rede stehenden Hauptwegeverbindung in der Parkanlage Tegelsbarg zu erwirken. Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen in Grünanlagen sind nicht im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes, sondern gehören den Hamburger Verkehrsanlagen (HHVA).

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge einen erneuten Prüfauftrag für das Jahr 2023 an die BUKEA formulieren.

 

Anhänge

 

Lageplan mit angemeldeter Beleuchtungsstrecke