20-4447

Ermittlung der Überflutungsgefahren im Straßenraum im Bereich Pusbackstraße Kleine Anfrage vom 08.06.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Im Hamburger Regelwerk „Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra)“ sind Prüfschritte für eine wassersensible Stadtplanung vorgesehen. Hierdurch soll eine Verbesserung der Straßenabflussqualität erreicht werden. Im Rahmen des Projektes RISA wurden an einigen Beispielen systematische Gefährdungsanalysen auf Basis des digitalen Geländemodells und der Kanalhydraulik durchgeführt. Die untersuchten bestehenden Straßen zeigten an Teilen eine überhöhte Überflutungsgefährdung. In mehreren Senken sammelte sich das Niederschlagswasser und tritt von dort in die angrenzenden Gebäude. Im Projekt RISA wurden Abflusswege und die Senken für Hamburg von der Stadtentwässerung mittels Luftbildanalysen berechnet und kartiert. Die Überflutungs- und Risikopotenzialkarten werden in RISA erarbeitet und sollen zukünftig für ganz Hamburg zur Verfügung stehen.

 

Mit der Drucksache 20-2225 vom 28.01.2016 wurde die Verwaltung gebeten, die Grundlagen des Regenwassermanagements am Beispiel des Meiendorferweggraben und Deepenhorngraben und die Pflege und Entwicklung insbesondere an der Teichanlage am Deepenhorn vorzustellen.

Mit Drucksache 3337 vom 28.09.2016 erfolgte die Beantwortung.

 

Zwischenzeitlich gab es im Juni 2016 in dem Einzugsgebiet Deepenhornteich ein Unwetter mit Starkregenfällen. Die vorhandenen Straßengräben konnten das Wasser nicht mehr ableiten und somit sind Keller in der Pusbackstraße vollgelaufen. Eine junge Familie musste sogar ihr gerade neu errichtetes Haus verlassen, es war unbewohnbar. Ursächlich schienen hier verstopfte und defekte Entwässerungsrohre sowie zugewucherte Gräben zu sein.

Diese Starkregenfälle wiederholten sich 2016 und 2017.

 

Durch die jetzt mehrfachen Überflutungen muss davon ausgegangen werden, dass die Pusbackstraße in einem Gebiet liegt, wo die bestehenden Straßen in Teilen einer überhöhten Überflutungsgefährdung unterliegen. Durch eine Überflutungs- und Risikopotenzialanalyse im Rahmen des Projektes RISA könnte dies festgestellt werden, da sich das Niederschlagswasser der Straße in Senken sammelt und in die angrenzenden Gebäude tritt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       14.06.2017

 

 

  1. Wer ist im Bezirksamt Wandsbek für die Bearbeitung von Stadtstraßen / Bezirksstraßen mit einer wassersensiblen Straßenraumgestaltung zuständig?

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes ist für die Planung, den Neu-,  Um- und Ausbau sowie die Unterhaltung der  Bezirksstraßen zuständig.

 

  1. Warum wurde von Seiten der Verwaltung keine Prüfung gemäß Checkliste zum Entwurf der Straßenentwässerung (siehe Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra)) in der Pusbackstraße, nach Bekanntwerden der ersten Schadensfälle in der Pusbackstraße, vorgenommen? 

 

Die Straßengräben und Regensiele sind für Regenereignisse auslegt, die statistisch alle zwei Jahre vorkommen. Sollten Regenereignisse auftreten, die eine größere Regenspende hervorrufen, so kann es zu Überflutungen kommen. Im konkreten Fall wurde in 2016 die Regenwasserleitung kontrolliert, gespült und freigeschnitten. Im Ergebnis zeigten sich jedoch keine Auffälligkeiten.

 

  1. Werden im Bezirksamt Wandsbek die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) angewandt und sind diese Regelwerke im Bezirksamt bekannt?

 

  1. Wenn ja, wie?
  2. Wenn nein warum nicht?

 

Die ReStra ist durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation noch nicht verbindlich eingeführt worden, sofern dies erfolgt ist, wird das Bezirksamt entsprechend arbeiten.

 

  1. Welche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Oberflächenwassers von öffentlichen Wegen wurden vom Bezirksamt Wandsbek vorgenommen, seit das Rundschreiben RST 2/12 vom 01.02.2012 (Hinweise zur Berücksichtigung des Oberflächenwassers von öffentlichen Wegen) vorliegt?

 

In RST 2/2012 geht es allein um die qualitative Beurteilung des Niederschlagswassers und die Frage, ob es zu reinigen ist.

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Wandsbek nach Vorlage einer Eingabe im Regionalausschuss Rahlstedt vom 07.06.2017 aus der Pusbackstraße?

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes wird die bezirkliche Eingabe Drs. 20-4446 noch in den Gremien der Bezirksversammlung beraten, siehe im Übrigen Antworten zu 1. – 4.

 

Anhänge

keine Anlage/n