20-4388

Erhalt des Gebäudes "Waldhaus" in Volksdorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.04.2017 (Drs. 20-4198)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung bittet das Denkmalschutzamt nachdrücklich zu prüfen, ob das Gebäude Mellenbergweg 9 als Denkmal oder erkanntes Denkmal eingestuft werden kann.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:

Das Denkmalschutzamt hat den Denkmalwert des Gebäudes Mellenbergweg 9 geprüft. Der Backsteinbau wird nicht als Denkmal eingestuft, weil er im Inneren und Äußeren erheblich und denkmalunverträglich verändert wurde. Es wurden alle Türen und Fenster ausgetauscht, an der Westseite des Baus die prägende Veranda komplett erneuert, die Backsteinfassade weiß gefasst und an der Ostseite Anbauten errichtet. Im Inneren ist der Gastbereich völlig verändert (Türen, Böden, Decke, Mobiliar etc.) und das Kernstück einer jeden Gaststätte, der Tresen, ausgetauscht worden. Die Veränderungen sind so erheblich, dass das Gebäude nicht mehr als historisches Zeugnis veranschaulichen kann, wie eine Gaststätte Ende des 19. Jahrhunderts oder in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ausgesehen hat. Unabhängig vom Überlieferungszustand, muss darauf hingewiesen werden, dass historische Gaststätten in Hamburg nicht außergewöhnlich selten sind. Allein in der Hamburger Denkmalliste sind über 40 historische Lokale verzeichnet, die sich in einem deutlich besseren und aussagefähigeren Zustand erhalten haben. Auch der Denkmalrat, ein unabhängiges Gremium, das das Denkmalschutzamt berät, hat sich am 29. März 2017 mit dem Denkmalwert des Gebäudes Mellenbergweg 9 befasst und sich einstimmig gegen eine Unterschutzstellung ausgesprochen.

Den Status „erkanntes Denkmal“ gibt es seit der Novelle des Hamburgischen Denkmal-schutzgesetzes 2013 nicht mehr.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

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