20-5659

Erhalt der Hummelsbütteler Moore Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

 

Bei den Hummelsbütteler Mooren Hüsermoor, Ohlkuhlenmoor, Raakmoor und Poppenbüttler Graben im Norden Wandsbeks handelt es sich um Quellmoore. Anders als die Hochmoorreste im Wittmoor, die von den auf ihnen direkt landenden Niederschlägen gespeist werden (hier spricht man von Oberflächenwasser), erhalten die Hummelsbütteler Moore ihr Wasser von höher liegenden Versickerungsflächen. Für eine dauerhafte Erhaltung der Moore ist eine Sicherung dieser unterirdischen Wasserzufuhr überlebenswichtig. Deshalb sollten die Versickerungsflächen mithilfe eines hydrogeologischen Gutachten identifiziert und die Ursachen ermittelt werden, wie es dazu kommen kann, dass die Moore im Sommer teilweise eine Bodentrockenheit aufweisen.

 

Obwohl Moore nur drei Prozent der weltweiten Landfläche ausmachen, speichern sie doppelt so viel Kohlendioxid (CO 2) wie alle Wälder der Erde zusammen. Ihr Schutz sollte daher hohe Priorität haben. Werden Moore zerstört werden klimaschädliche Gase freigesetzt. Hier seien drei genannt - Lachgas (N2O) und Methan (CH4) sowie das vorher gespeicherte CO2.
 

Einzigartigen und gefährdeten Tierarten wird der Lebensraum entzogen, hier sei die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis), der Moorfrosch (Rana avalis) und die Schwarze Heidelibelle (Sympetrumdanae) genannt.

Die für Moore typischen Tagfalter Braunfleckige Perlmuttfalter (Boloria selene) und Spiegelfleck-Dickkopffalter (Heteropterus morpheus) wurden bis in 1990er Jahre in den Hummelsbütteler Mooren noch gesehen, danach leider nicht mehr.
 

Auch die Pflanzenwelt ist einzigartig und schützenswert. In den oben genannten Mooren kommen z. B. die Torfmoos-Fingerwurz (Dactylorhiza sphagnicola), das Rötliche Torfmoos (Sphagnum rubellum), der Mittlere und Rundblättrige Sonnentau (Drosera intermedia, Drosera rotundifolia) sowie die Moorlilie (Narthecium ossifragum) vor - alles Arten, die auf der Roten Liste Hamburg mit 1 bewertet und laut Bundesartenschutz gesetzlich geschützt sind.

Ohne ausreichendes Wasserangebot verlieren all diese Arten ihren Lebensraum und sind jegliche  Ausgleichsmaßnahmen im Moorbereich wenig zielführend.


In der BUE-Broschüre „Moore in Hamburg“ (2017) heißt es auf S. 54 zu den Hummelsbütteler Mooren: „Der Erhalt dieser ursprünglich im Norden Hamburgs weitverbreiteten Moorböden sollte höchste Priorität haben. Die Böden sind insbesondere durch den Eintrag von Schadstoffen der angrenzenden Bodendeponie und den unmittelbar anschließenden landwirtschaftlichen Flächen sowie einem z. T. niedrigen Wasserstand stark gefährdet“.


Ein Gutachten selbst bringt noch keinen Schutz für die Moore, aber darauf können Maßnahmen für eine ausreichende Wasserversorgung erarbeitet und so hoffentlich der Erhalt der wertvollen Restmoorlandschaft gesichert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:
 

1.      ein hydrogeologisches Gutachten für die Hummelsbüttler Moore Hüsermoor, Ohlkuhlenmoor, Raakmoor und Poppenbüttler Graben in Auftrag zu geben. Dabei sollten im Zusammenhang mit den Bohrungen Peilrohre in den betroffenen Flächen eingesetzt werden.
 

2.      Die Ergebnisse im UGV vorzustellen.
 

3.      Dem Bezirksamt geeignete Maßnahmen aufgrund des Gutachtens vorzuschlagen.

 

 

Anhänge

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