20-5897

Erhalt der Hummelsbütteler Moore Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 20-5659.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:

  1. ein hydrogeologisches Gutachten für die Hummelsbüttler Moore Hüsermoor, Ohlkuhlenmoor, Raakmoor und Poppenbüttler Graben in Auftrag zu geben. Dabei sollten im Zusammenhang mit den Bohrungen Peilrohre in den betroffenen Flächen eingesetzt werden.
  2. Die Ergebnisse im UGV vorzustellen.
  3. Dem Bezirksamt geeignete Maßnahmen aufgrund des Gutachtens vorzuschlagen.

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Auf Grundlage des Antrags der Bezirksfraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen Wandsbek sowie des Konsenses mit den Initiatoren der Volksinitiativen „Hamburg für gute Integration“ soll zeitnah ein „Gutachten zur Ermittlung von Wohnungsbaupotentialen am Rande der Hummels-bütteler Feldmark und in der näheren Umgebung“ in Auftrag gegeben werden. Im Rahmen dieses Gutachtens wären u.a. sämtliche umweltrelevanten Kriterien umfänglich zu prüfen. Dazu gehört auch die Betrachtung der Hydrogeologie im Bereich Hummelsbütteler Moore, Hüsermoor, Ohlkuhlenmoor, Raakmoor und Poppenbüttler Graben. Die großräumigere Betrachtung ermöglicht dabei die Einbeziehung außerhalb dieser Moorgebiete liegender Faktoren.

 

Auch unter Berücksichtigung eines effizienten Verwaltungshandelns ist eine isolierte Betrachtung dieser Moorgebiete nicht sinnvoll. Insofern wird die BUE kein gesondertes Gutachten zur Hydrogeologie in Auftrag geben. Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten, sich die Ergebnisse zur Hydrogeologie aus dem Gutachten zur Ermittlung von Wohnungsbaupotentialen zu gegebener Zeit von der BUE/BSW vorstellen zu lassen.

 

Abgeleitet aus dem Gutachten wird die BUE dem Bezirksamt Wandsbek geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Moore vorschlagen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

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