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Ergänzung des Radweges an der Glashütter Landstraße - Teil II

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Glashütter Landstraße führt von der Kreuzung Poppenbütteler Weg bis zur

Landesgrenze Hamburgs an die Kreuzung Glashütter Landstraße / Harksheider Straße/ Poppenbütteler Weg / Hummelsbütteler Steindamm heran.

Die Glashütter Landstraße wurde vor rund 2 Jahren grundsaniert und zur Sanierung gehörte auch der Radfahrweg, der sich auf der nordwestlichen Seite in Fahrtrichtung Hamburg befindet.

Der Radfahrweg endet an der Einmündung Glashütter Landstraße / Glashütter Stieg und wird dann auf die Fahrbahn geführt. Vom Glashütter Stieg bis zur großen Kreuzung Glashütter Landstraße /Harksheider Straße müssen die Radfahrer beidseitig die Fahrbahn benutzen. Ab dort werden die Radfahrer wieder auf die Radfahrwege geführt.

Das Wegestück in Fahrtrichtung Hamburg von der Kreuzung Glashütter Landstraße /

Harksheider Straße bis zum Glashütter Stieg ist eine Rabatte mit einem Graben und

dichtem Baumbestand. Dahinter befindet sich Feld.

Hier könnte das fehlende Stück Radweg ergänzt werden.

Doch dazu bedarf es weiterer Fragen an die Verwaltung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie breit ist der 20m lange Streifen im nördlichen Teil?
  1. Würde seine Breite für einen Geh – und Radweg ausreichen?
  1. Die restliche Fläche soll sich nach Auskunft der Verwaltung im Privateigentum befinden. Ist damit nur der Streifen entlang der Straße, also die Rabatte, oder auch die Felder, gemeint?
  1. Befindet sich die im Privateigentum restliche Fläche im

Verwaltungsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg ?

  1. Gibt es für diesen Bereich Kartenmaterial, dass aufzeigt, wie die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich darstellen?
  1. Wenn ja, wäre die Verwaltung in der Lage, zur Beantwortung der Anfrage

entsprechendes Kartenmaterial zu liefern bzw. zur Verfügung zu stellen?

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