20-2668

Entwicklung eines ökologischen interkommunalen Gewerbegebietes Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Im Bereich zwischen Hamburg und Stapelfeld beabsichtigen beide Gemeinden ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln. Die Ausweisung soll ein zukunftsfähiges Gewerbeangebot bereitstellen, welches durch innovative Betriebe genutzt wird.

 

Die Koalition beabsichtigt mit dieser Maßnahme die Stärkung der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der innovative Charakter dieses Gebietes soll dabei den Einklang zwischen Wirtschaftsförderung und ökologischer Umsetzung einer solchen Maßnahme unterstreichen.

 

Die schon aus der Präsentation des Vorhabens erkennbare umweltfreundliche Ausrichtung sollte daher Bestandteil der Grundintention der Maßnahme sein.

 

Der Planungsausschuss möge folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung möge folgende Punkte im Bebauungsplan festsetzen:

 

  1. Auf allen Gebäuden sind 100% der Dachflächen mit Ausnahme verschatteter Bereiche oder Bereiche für technische Aufbauten mit Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) zu belegen. Die Kollektorfläche der Solaranlagen soll dabei im Verhältnis von mind. 1:3 zur Dachfläche stehen (d.h. auf 3 m² Dachfläche ist mind. 1 m² Kollektorfläche zu errichten).
  2. Dachflächen im Plangebiet sind als Flachdächer mit einer Dachneigung < 20 ° auszubilden und mit einer extensiven Begrünung zu versehen.
  3. Im Plangebiet wird ausschließlich die Pflanzung von heimischen Gehölzen zugelassen.
  4. Sämtliche Zufahrten und öffentliche Wege sind, sofern technisch möglich, in einem wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.
  5. Stellplätze für Fahrzeuge außer Besucherparkplätze sind in Tiefgaragen unterzubringen.
  6. Sämtliche vorhandene Knicks sind im Bebauungsplan zu sichern. Knickdurchbrüche sind wie in der vorliegenden Funktionsplanung weitestgehend zu vermeiden.

 

Darüber hinaus soll im Rahmen des städtebaulichen Vertrages mit dem Investor folgendes vereinbart werden:

 

  1. Alle Gebäude im Plangebiet werden in Bezug auf die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung aktuellste  Energieeinsparverordnung (z.Zt. EnEV 2016) mind. im KfW55-Standard (d.h. 45% weniger Energieverbrauch als nach der EnEV vorgeschrieben) errichtet.
  2. Sämtliche Wegeleuchten (auch im öffentlichen Raum) werden mit einer energieautonomen Technik realisiert. Die Leuchten erzeugen Ihre Energie aus erneuerbaren Energien selbstständig. Ein Anschluss an das öffentliche Energienetz ist wenn überhaupt nur für den Notbetrieb vorzusehen.
  3. Der Betrieb und die Wartung dieser Leuchten soll für einen Zeitraum von mind. 20 Jahren durch den Investor übernommen werden.
  4. Sämtliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen auf Flächen, die im Besitz des Investors sind oder von ihm angekauft werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans durch diesen umzusetzen. Dabei sind alle Maßnahmen in enger Abstimmung mit mind. zwei Naturschutzverbänden zu realisieren. Dies gilt auch für zu verlegende vorhandene Ausgleichsflächen anderer Bebauungspläne im neuen Plangebiet.
  5. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen das gesetzlich vorgeschriebene Maß gemessen an den Kosten um 20% übersteigen.

 

Anhänge

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