Entwässerungssituation im Einzugsgebiet des Deepenhornteiches verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 20-5561.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, das Einzugsgebiet des Deepenhornteiches zeitnah in das Projekt RegenInfraStrukturAnpassung (RISA) einzubringen, da dieses verdichtete Wohngebiet mit schwierigen Entwässerungsmöglichkeiten dringend Lösungsideen und -möglichkeiten benötigt. Das Bezirksamt wird zudem gebeten, die bisher erfolgten Maßnahmen zur Entwässerungssituation im genannten Bereich dem Regionalausschuss vorzustellen.
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):
Der Vorschlag, die Entwässerungssituation im Einzugsgebiet des Deepenhornteiches im Sinne von RISA (RegenInfraStrukturAnpassung) zu verbessern, wird von der BUE grundsätzlich begrüßt. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen obliegt dem Bezirksamt Wandsbek. Die BUE steht dem Bezirksamt bei der Lösungsfindung im Sinne von RISA beratend zur Verfügung und bemüht sich um finanzielle Förderung.
Im Rahmen der Lösungsfindung werden Maßnahmen zum Schutz vor Schadensfällen durch eine Abflussvermeidung und –verzögerung im Einzugsgebiet sowie durch Objektschutz, insbesondere zur privaten Schadensvorsorge, empfohlen.
Eine Abflussvermeidung im Bestand kann z.B. die Abkopplung der Dachentwässerung vom Entwässerungssystem durch Rückhalt und Versickerung oder die Entsiegelung von Flächen sein. Eine Abflussverzögerung wird erreicht, wenn oberflächlich abfließendes Regenwasser zeitweilig schadlos zwischengespeichert und später abgeleitet wird.
Zur kurzfristigen und schadlosen Rückhaltung können Flächen unterschiedlicher Nutzung nach einer entsprechenden Vorbereitung mitbenutzt werden.
Wie sich Privateigentümer vor den Starkregenfolgen schützen können, ist dem Leitfaden „Wie schütze ich mein Haus vor Starkregenfolgen?“ zu entnehmen.
Das Bezirksamt teilt ergänzend zur Stellungnahme der BUE mit:
Das Bezirksamt steht mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bezüglich der weiteren Umsetzung von Maßnahmen nach RISA und Förderung im regelmäßigen Kontakt. Die gewünschte Vorstellung im Regionalausschuss erachtet das Bezirksamt nach Vorliegen der beauftragten Untersuchungen durch das Ingenieurbüro für sinnvoll. Über die allgemeinen Vorschläge der BUE hinaus ist das Ingenieurbüro beauftragt, konkret auf die Situation bezogen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu benennen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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