20-6612

Entschärfung der Verkehrssituation in der Ritterstraße 1-11 (Dreiecksfläche) Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.09.2018 (Drs. 20-6319.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung möge für die Dreiecksfläche zwischen Eilbeker Weg und Ritterstraße 1-11 die Verkehrssituation überprüfen und Tempo 30 ausweisen.

Ferner möge die Verwaltung nach geeigneten Maßnahmen suchen, wie die Verkehrssituation an der Dreiecksfläche zwischen Eilbeker Weg und Ritterstraße 1-11 entschärft werden kann.

Im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möge zeitnah Bericht erstattet werden.

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) 51 im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 31:

 

Es handelt sich bei dem vorgenannten Teil der Ritterstraße im Bereich Nr. 1 – 11 optisch um eine Nebenfahrbahn, in die aus Richtung Wandsbeker Chaussee kommend an zwei Einmündungen eingebogen werden kann. Nach der Einfahrt über die erste Einmündung ist der Fahrzeugführer nach ca. 50 m wartepflichtig gegenüber den Fahrzeugführern, die über die zweite Einmündung eingefahren sind. Die Fahrzeugführer, die über die zweite Einmündung eingefahren sind, müssen einer fast rechtwinkligen Linkskurve folgen.

Es handelt sich um eine Einbahnstraße, die in Richtung Eilbeker Weg befahren werden kann.

Eine Einfahrt aus dem Eilbeker Weg in die Ritterstraße ist lediglich für eine Strecke von ca. 25 m möglich, um auf einen dortigen Parkplatz zu gelangen. Hinter der Einfahrt dieses Parkplatzes beginnt die Einbahnstraßenregelung. Diese Gegebenheiten reduzieren auf natürliche Weise das Geschwindigkeitsniveau.

Aktuell im Juli durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen ergaben ein unauffälliges Geschwindigkeitsbild, welches eher niedriger einzuschätzen ist als auf vergleichbaren Straßenzügen Hamburgs.

Die Unfalllage der letzten drei Jahre ist ebenso unauffällig und zeigt keinerlei Indizien auf zu schnelles Fahren.

Weitere Hinweise oder Beschwerden, die auf ein Sicherheitsdefizit hindeuten, liegen nicht vor.

Eine Reduzierung des Tempos im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Einrichtung von Tempo 30-Strecken vor sozialen Einrichtungen kommt hier nicht in Frage, da der Bewegungskindergarten auf dem Hinterhof liegt und somit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine Ausdehnung der Regelung für Sportvereine ist nicht vorgesehen.

 

Aus den vorgenannten Gründen sieht die Verkehrsdirektion zurzeit keine rechtlichen Möglichkeiten und auch keine Notwendigkeit zur Einrichtung einer Tempo 30-Strecke.

Die Überprüfung der Verkehrssituation wird durch die Polizei im Rahmen der Prioritätensetzung und des zur Verfügung stehenden Personals natürlich fortgesetzt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n  

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.