21-1303

Engpässe am hinteren Eingang der U-Bahn-Haltestelle Berne Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1103)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten, zu prüfen,

 

  1. ob der Zugang zum Bahnhof Berne an der Bushaltestelle der Linie 17 verbreitert werden kann, um den Zugang zum Bahnhof auch bei größerem Andrang zu vereinfachen,
  2. hierbei sind die Interessen von Passant/innen mit körperlichen Einschränkungen und/oder mit Kinderwagen besonders zu berücksichtigen und die Installationen von Blindenleiteinrichtungen mitzuprüfen,
  3. ob die Führung des Radverkehrs an der Bushaltestelle optimiert werden kann,
  4. ob die Bordsteinhöhe an der Haltestelle einen barrierefreien Einstieg für Rollstuhlfahrer/innen ohne den Einsatz der buseigenen Rampe hergibt.
  5. der zuständige Regionalausschuss möge über die Möglichkeiten, Kosten und Zeitbedarf der möglichen Maßnahmen informiert werden.

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Beschluss:

 

Zu 1.:

Nach Prüfung lässt sich der Zugang zur U-Bahn-Haltestelle Berne im Haltestellenbereich an beiden Zugängen nicht verbreitern, da die Breite der Zugänge durch die Bahnsteigabmessungen, die Gleislage und das Lichtraumprofil determiniert ist.

 

Zu 2.:

Die Installation von Blindenleitstreifen innerhalb der Haltestelle ist gegeben und wird stets berücksichtigt (längs der Bahnsteigkante, vor den Treppen). Diese Ausstattung entspricht dem im Hamburger Verkehrsverbund und mit der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. abgestimmten Vorgehen.

 

Zu 3.:

Die Führung des Radverkehrs wurde bereits geändert. Der Radweg in den Nebenflächen wurde aufgehoben und der Gehweg zu einem kombinierten Rad- und Gehweg freigegeben.

 

Zu 4. u. 5.:

Es wird geprüft, inwieweit die Bordsteinhöhe einen barrierefreien Zugang zum Bus gewährleistet. Abhängig von dem noch ausstehenden Ergebnis können derzeit noch keine Kosten und Zeitbedarfe genannt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n