20-3116

Energieautonome Wegeleuchten einsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2944)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob im Hohenhorst-Park ein Pilotprojekt zum Einsatz energieautonomer Leuchten durchgeführt werden kann.
  2. Die Fachbehörde wird gebeten, hierfür mehrere geeignete Leuchtentypen auszuwählen und dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Wandsbek vorzustellen.
  3. Die Fachbehörde wird gebeten, bei der Auswahl des Leuchtentyps das Votum des Ausschusses zu berücksichtigen.
  4. Die Leuchten sollten anschließend im Hohenhorst Park als Feldversuch aufgestellt werden, damit Erfahrungen unter realen Bedingungen im öffentlichen Raum gesammelt werden können.
  5. Sofern ein Pilotprojekt im Hohenhorst-Park aus Sicht der Fachbehörde nicht durchführbar ist, möge diese einen alternativen Standort benennen.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1. bis 4.:

Grundsätzlich werden aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen in Hamburg keine Wege in Grün- und Erholungsanlagen beleuchtet. Hierzu zählt auch der Hohenhorst-Park. Hintergrund des Verzichtes auf eine Beleuchtung bei Grünwegen ist der Schutz von Flora und Fauna sowie der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln.

 

Auch bei energieautonomen Leuchten fallen Kosten für die Erstellung und den Betrieb, wie z.B. Kosten für die Entstörung, Wartung und den Tausch von Anlagenteilen (bspw. Akkumulatoren) an. Es ist davon auszugehen, dass ein verlässlicher Betrieb von energieautonomer Leuchten  vor allem in der dunklen Jahreszeit mit bis zu 16 Brennstunden pro Tag derzeit nicht gewährleistet werden kann.

 

Im Rahmen des sogenannten Grünwegeprogramms werden Anträge auf Beleuchtung von Grünwegen von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geprüft und entschieden.

 

Zu 5.:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat bereits den Bau einer Pilotanlage mit energieautarken Leuchten auf nicht öffentlichem Grund veranlasst. Mit dieser Testinstallation soll untersucht werden, ob ein Einsatz dieser Leuchten sinnvoll ist. Der Test ist zunächst für zwei Jahre angelegt. Ein Ergebnisbericht wird für Anfang des Jahres 2019 erwartet. Aus Kostengründen wird von einem zeitgleichen Test auf öffentlichen Grund abgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n