Energetische Sanierung im Denkmalbereich - Folgen eines Präzedenzfalls für Wandsbek Kleine Anfrage vom 18.08.2025
Ende April 2025 hat die scheidende Bezirksamtsleiterin Altonas eine überraschende Entscheidung gegen den Denkmalschutz getroffen. Entgegen der bisherigen Praxis in der Verwaltung, in unter Denkmalschutz stehenden Siedlungen keine technischen Anlagen im sichtbaren Bereich zu genehmigen, insbesondere in Vorgärten, wurde in einem konkreten Fall die Aufstellung einer Wärmepumpe in einer unter Schutz stehenden Siedlung zugelassen. Damit setzte sich die Bezirksamtsleiterin über die bislang geltenden Richtlinien zum Denkmalschutz beziehungsweise deren Auslegung hinweg.
Auch im Bezirk Wandsbek gibt es mehrere Siedlungen, die unter Denkmalschutz stehen. Für öffentliche Diskussion sorgte zuletzt die Unterschutzstellung der sogenannten Siedlung Hamburg Bau 78 durch das Denkmalschutzamt. Diese Maßnahme stieß unter den betroffenen Eigentümern auf deutliche Kritik. Auch weitere Gebiete mit Einfamilienhäusern in Wandsbek stehen unter Denkmalschutz. Die Bewohner haben dort bislang kaum Möglichkeiten, technische Anlagen zur Nutzung alternativer Strom und Wärmequellen auf ihren Grundstücken zu errichten. Anträge für Wärmepumpen, Solaranlagen oder vergleichbare Technik werden regelmäßig mit Hinweis auf den Denkmalschutz abgelehnt.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 21.08.2025
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek nimmt von der Bewertung der Entscheidungen anderer Behörden in ständiger Praxis Abstand.
Bezirksamt Wandsbek:
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen erteilt ausschließlich das Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur und Medien. Daher meldet das Bezirksamt Wandsbek Fehlanzeige und verweist auf die Behörde für Kultur und Medien.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2
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