22-2029

Energetische Sanierung im Denkmalbereich - Folgen eines Präzedenzfalls für Wandsbek Kleine Anfrage vom 18.08.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Ende April 2025 hat die scheidende Bezirksamtsleiterin Altonas eine überraschende Entscheidung gegen den Denkmalschutz getroffen. Entgegen der bisherigen Praxis in der Verwaltung, in unter Denkmalschutz stehenden Siedlungen keine technischen Anlagen im sichtbaren Bereich zu genehmigen, insbesondere in Vorgärten, wurde in einem konkreten Fall die Aufstellung einer Wärmepumpe in einer unter Schutz stehenden Siedlung zugelassen. Damit setzte sich die Bezirksamtsleiterin über die bislang geltenden Richtlinien zum Denkmalschutz beziehungsweise deren Auslegung hinweg.

Auch im Bezirk Wandsbek gibt es mehrere Siedlungen, die unter Denkmalschutz stehen. Für öffentliche Diskussion sorgte zuletzt die Unterschutzstellung der sogenannten Siedlung Hamburg Bau 78 durch das Denkmalschutzamt. Diese Maßnahme stieß unter den betroffenen Eigentümern auf deutliche Kritik. Auch weitere Gebiete mit Einfamilienhäusern in Wandsbek stehen unter Denkmalschutz. Die Bewohner haben dort bislang kaum Möglichkeiten, technische Anlagen zur Nutzung alternativer Strom und Wärmequellen auf ihren Grundstücken zu errichten. Anträge für Wärmepumpen, Solaranlagen oder vergleichbare Technik werden regelmäßig mit Hinweis auf den Denkmalschutz abgelehnt.


Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 21.08.2025

  1. Welche Haltung vertritt das Bezirksamt Wandsbek zu der Entscheidung der Bezirksamtsleiterin Altonas, technische Anlagen wie Wärmepumpen im sichtbaren Bereich unter Denkmalschutz stehender Siedlungen zu genehmigen?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt von der Bewertung der Entscheidungen anderer Behörden in ständiger Praxis Abstand.

  1. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der scheidenden Bezirksamtsleiterin Altonas auf zukünftige Genehmigungen zur Sanierung von Gebäuden und zur privaten Energieversorgung in unter Denkmalschutz stehenden Siedlungen im Bezirk Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:

Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen erteilt ausschließlich das Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur und Medien. Daher meldet das Bezirksamt Wandsbek Fehlanzeige und verweist auf die Behörde für Kultur und Medien.

  1. Wurden im Bezirk Wandsbek in den vergangenen fünf Jahren Anträge auf die Installation von Wärmepumpen, Solaranlagen oder anderen energetischen Maßnahmen in unter Denkmalschutz stehenden Siedlungen gestellt? Wenn ja, wie viele wurden genehmigt und wie viele abgelehnt?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2

  1. In welchen Fällen wurde die Entscheidung über solche Anträge mit Verweis auf den Denkmalschutz begründet oder eingeschränkt?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2

  1. Inwieweit sieht das Bezirksamt Wandsbek Handlungsspielräume, um genehmigungsfähige energetische Sanierungsmaßnahmen in unter Denkmalschutz stehenden Siedlungen zu erleichtern?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2

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