20-7101

EMS-Maßnahme Berner Brücke / Fasanenweg / Berner Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.01.2019 (Drs. 20-6940.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Fachbehörde wird gebeten im Rahmen der Planung für die EMS-Maßnahme Berner

Brücke/ Fasanenweg / Berner Straße zu prüfen,

  1. ob auf dem Abschnitt zwischen Bargkoppelweg und Polziner Straße zum Erhalt der 4 großen Bäume, nur eine Fahrspur in Richtung Berne für den Kfz-Verkehr vorgesehen werden kann und lediglich im Bereich der Polziner Straße die Fahrbahn etwas aufgeweitet wird zur Erleichterung des Linksabbiegens in die Polziner Straße.
  2. ob die Verkehrssicherheit für Radfahrende verbessert werden kann, indem die Verkehrsführung der Fahrbahn in Richtung Berne im Abschnitt unmittelbar vor der Kreuzung Bargkoppelweg insofern geändert wird, als dass anstelle des vorgesehen kombinierten Geradeaus- Rechtsabbiegestreifens ein reiner Rechtsabbiegestreifen vorgesehen wird, so dass der Radfahrstreifen auf diesem Abschnitt links neben dem Rechtsabbiegestreifen geführt werden kann.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Zu 1.:

Die hier angesprochenen Baumfällungen sind bereits im Planungsprozess diskutiert worden, der Erhalt der Bäume wird angestrebt. Für eine abschließende Prüfung, ob hier auf Abbiegefahrstreifen verzichtet werden kann, sind aktuelle Verkehrszahlen erhoben worden. Dies konnte erst nach der Nutzung als Umleitungsstrecke für die Meiendorfer Straße erfolgen. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. In Abhängigkeit dieser neuen Verkehrszahlen wird die Leistungsfähigkeit des Knotens Bargkoppelweg geprüft. Sollte die Leistungsfähigkeit mit einem Geradeausfahrstreifen und einem Rechtsabbiegestreifen gegeben sein, wird der Abschnitt zwischen Bargkoppelweg und Polziner Straße entsprechend überplant.

Zu 2.:

Die Anordnung des Rechtsabbiegestreifen in den Bargkoppelweg und somit die Möglichkeit der Planung eines Radfahrstreifens im Mittellage in nördlicher Fahrtrichtung ist abhängig von den aktuellen Verkehrserhebungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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