20-7048

EKZ Steilshoop: Warum wurden die Mängel bei der Prüfung nicht festgestellt? - Teil II Kleine Anfrage vom 06.02.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Drucksache 20-6833 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass der zuständige Mitarbeiter des Bezirksamtes umgehend reagiert habe und den Eigentümer am 07.12.2018 noch am selben Tag des Posteinganges in der zuständigen Abteilung zu allen beschriebenen Mängeln angehört hat.

Die umgehende Mängelbeseitigung durch den Eigentümer werde durch das Bezirksamt konsequent und ohne Aufschub weiterverfolgt.

Die vom Mieterverein aufgeführten Mängel seien am 08. und 09.03.2018 nicht festgestellt worden.

Das Bezirksamt teilte den Abgeordneten sogar folgendes per Drucksache mit:

„Die Wohnhäuser machen in den Treppenhäusern einen ordentlichen und relativ sauberen Eindruck, aus Sicht des Wohnraumschutzes ist nichts zu veranlassen, zumal auch keine Beschwerden vorliegen.“

Nach der Veröffentlichung der unerklärbaren Prüfung hat die CDU-Fraktion Bilder von den Mängeln vom Wohntower dokumentiert und dem Bezirksamtsleiter übermittelt. Diese Mail hat der Bezirksamtsleiter gelesen, da er auf diese geantwortet hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:        14.02.2019

1.) Welche Antworten hat der Eigentümer dem Bezirksamt zu der beschriebenen Anhörung vom 07.12.2018 mitgeteilt?

Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass die vom Mieterverein beschriebenen Mängel beseitigt werden. Die Bauprüfabteilung wird in regelmäßigem Abstand den Fortschritt der Mängelbeseitigung überwachen.

2.) Erfolgte eine vollständige Mängelbeseitigung durch den Eigentümer?

  1. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden vom Bezirksamt veranlasst, damit die Mängel vollständig abgestellt werden?

Ein einziger vom Mieterverein beanstandeter Mangel konnte bislang aufgrund der nicht eindeutigen Lagebeschreibung noch nicht beseitigt werden. Das Bezirksamt wird Rücksprache mit dem Mieterverein halten und den Eigentümer entsprechend informieren.

3.) Wie und wann wurde die Mängelbeseitigung vom Bezirksamt überprüft?

Das Bezirksamt wird zeitnah die Mängelbeseitigung überprüfen.

4.) Wurde die Mängel-Dokumentation der CDU-Fraktion, welche an den Bezirksamtsleiter übermittelt worden ist, an die zuständigen Sachbearbeiter zur Bearbeitung weitergeleitet?

  1. Wenn ja, wann und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Ja, es wurde eben jene Anhörung am 07.12.2018 erlassen.

  1. Wenn nein, wieso wurden die Bilder nicht an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet?

5.) Erfolgte aufgrund der von der CDU aufgeführten Bilder eine weitere Kontrolle?

  1. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
  2. Wenn nein, warum nicht?

Durch die Rückmeldung des Eigentümers vom 10.01.2019 wurde keine Veranlassung für eine sofortige Kontrolle dieser Bereiche des EKZ Steilshoop gesehen, da der Eigentümer darlegt, dass er die erforderlichen Maßnahmen momentan umsetzt und teilweise bereits umgesetzt hat. Eine Kontrolle dieses Bereichs wird voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden.

Die letzte Ortsbesichtigung des EKZ Steilshoop fand am 18.01.2019 statt. Diese Kontrolle bezog sich aber auf andere Mängelbereiche des Gebäudes.

6.) Wieso wurden die von der CDU-Fraktion an den Bezirksamtsleiter übermittelten Mängel vom Bezirksamt nicht festgestellt?

Die Wohntürme konnten bislang nicht vollständig von innen besichtigt werden. Bei der Begehung am 08./09.03.2018 konnte lediglich durch einen Blick von außen ins Treppenhaus festgestellt werden, dass keine weiteren Maßnahmen durch Gefahr in Verzug erforderlich waren, die ein Öffnen der Treppenhaustür durch einen Schlüsseldienst erforderlich machen. Dies hätte zu einer unverhältnismäßigen organisatorischen Belastung nicht nur des Eigentümers, sondern auch aller Mieter geführt. Keiner der Mieter hat nach dem Betätigen der Klingel die Haustür geöffnet. Einzelne Beschwerdeschreiben waren immer anonym.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.