EKZ Steilshoop: Mieter Bezirksamt Wandsbek - Teil 2 Kleine Anfrage vom 24.08.2018
Auch nach mehrfacher Aufforderung u.a. durch die Politik konnte der Eigentümer vom EKZ Steilshoop nicht davon überzeugt werden, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und dieses zeitnah umzusetzen. Etwa 50 Prozent der Gewerbeflächen stehen leer. Nachdem die Lebensmittelkette Rewe vor zwei Jahren das EKZ Steilshoop verlassen hat, hat nun auch das Sanitätshaus Stolle dem Standort den Rücken gekehrt.
Mit Drucksache 20-6195 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, das seit dem 03.Mai 2018 keine Gespräche stattgefunden haben. Auch hat der Eigentümer seit 01. März 2018 keine neuen Anträge beim Bezirksamt Wandsbek eingereicht.
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Mieter im EKZ Steilshoop im sogenannten Ärztehaus. Vom Bezirksamt werden für 13 Beschäftigte 364,44 qm gemietet. Der Mietvertrag läuft bis zum 30.09.2019 und ist bis zum 30.03.2019 kündbar.
Es ist nicht hinnehmbar, dass das Bezirksamt Wandsbek mit den Mietzahlungen einen Eigentümer unterstützt, der durch die unterlassene Sanierung des EKZ eine positive Entwicklung von Steilshoop blockiert.
Mit Drucksache 20/ 6154 teilt das Bezirksamt mit, dass Mängel für die gemieteten Räume vorliegen, diese jedoch nur unzureichend abgearbeitet wurden. Auch wurde nach Alternativflächen gesucht. Jedoch wurde keine geeignete Immobilie gefunden.
Der alte Standort des Arbeitsamtes Bramfeld steht seit Jahren leer und könnte eine Alternative darstellen. Auch der derzeit vom A.G.D.A.Z genutzte Standort wird nach dem Auszug frei. Im Quartier Appelhoff sind einige Gewerbeflächen frei.
Alle hier genannten Standorte befinden sich in einem Umkreis von maximal 600 Metern zum derzeitigen Standort.
Beim Regionalausschuss Bramfeld/Steilshoop/Farmsen/Berne am 23.08.2018 teilten SPD-Vertreter mit, dass das Bezirksamt bereits nach Alternativflächen für den ASD Steilshoop suche und dass der Raumbedarf bereits ermittelt worden ist.
Die Auskunft habe man vom Bezirksamt erhalten. Auch möchte man das EKZ Steilshoop nicht boykottieren und nicht auf Konfrontationskurs mit dem Eigentümer gehen. Man möchte weiterhin mit dem Eigentümer eine Einigung erzielen. Des Weiteren seien die gezahlten Mieten unwesentlich für den Eigentümer. Aus den genannten Gründen hat die Koalition aus SPD und Grüne dem CDU-Antrag mit der Drucksache 20-6267 abgelehnt.
Auf die Frage, welche Alternativlösung die Koalition anstrebe, wurde nicht geantwortet.
Seit 2006 werden Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Eine Verbesserung konnte jedoch nicht erzielt werden. Es bleibt dabei, dass reden offensichtlich nicht hilft. Der Eigentümer muss unter Druck gesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Grundsätzlich obliegt die Flächensuche nach geeigneten Dienstgebäuden dem Bezirksamt. Gemäß § 19 Abs. 3 BezVG fallen Organisationsangelegenheiten nicht in die Entscheidungskompetenz der Bezirksversammlung.
Die Anmietung und Verhandlung von Verträgen erfolgt in der Verwaltung hamburgweit über das Immobilien-Service-Zentrum (ISZ) der Sprinkenhof. Das Bezirksamt erhebt Flächenbedarfe nach den Vorgaben des Senats und bittet das ISZ darum, entsprechende Flächen zu suchen. Geeignete Flächen werden dann geprüft und u.U. angemietet. Da es sich bei der Sprinkenhof um eine Tochtergesellschaft der FHH handelt, handelt es sich um Inhouse-Geschäfte. Eine eigene Ausschreibung ist nicht erforderlich.
Seit November 2015 wird regelhaft im JHA (zunächst auch im HA) über die Stellensituation im ASD vor dem Hintergrund der Personalzuwächse als Ergebnis der Personalbemessung und auch über die auftretenden Schwierigkeiten mit den Räumlichkeiten berichtet. In jüngster Zeit wurde die Raumproblematik aufgrund der zunehmenden Anzahl von Teilzeitkräften (Rückkehr aus der Elternzeit mit anschließender Teilzeittätigkeit) erörtert.
Daher hatte das Bezirksamt bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion „EKZ Steilshoop: Mieter Bezirksamt Wandsbek“, Drs. 20-6145 geantwortet, dass nach Alternativflächen gesucht wurde. Dies hat den Grund, dass das Bezirksamt nach dem bekannten Personalaufwuchs für die Dienststelle des ASD Steilshoop einen entsprechend erhöhten Raumbedarf von insgesamt ca. 540 m2 sieht.
Das Bezirksamt hat dies in der 34. Kalenderwoche auf Fragen von Abgeordneten der Bezirksversammlung und Pressevertretern geantwortet und jeweils mitgeteilt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD in Steilshoop keineswegs unter unzumutbaren Zuständen arbeiten, sondern in zweckmäßigen und geeigneten Räumlichkeiten. Zudem wurde mitgeteilt, dass es im nahen Umfeld in Steilshoop keine geeigneten alternativen Räumlichkeiten für diese Dienststelle gebe.
Dies vorausgeschickt, beantwortet des Bezirksamt die Fragen wie folgt: 31.08.2018
1.) Welche Alternativimmobilien für den ASD Steilshoop wurden vom Bezirksamt Wandsbek geprüft und welche Prüfungsergebnisse wurden erzielt?
Siehe Vorbemerkungen, geeignete Alternativflächen wurden bislang nicht gefunden.
2.) Wurde der SPD-Fraktion bzw. einzelnen Mitgliedern der SPD-Fraktion im Vorwege zum Regionalausschuss/auf Anfrage mitgeteilt, dass das Bezirksamt bereits nach Alternativflächen sucht? Wenn ja, wem wurde dies mitgeteilt und auf welcher Grundlage wurden diese Informationen mitgeteilt ohne die weiteren Parteien zu informieren?
Siehe Vorbemerkungen.
3.) Was wurde der SPD-Fraktion bzw. einzelnen Mitgliedern der SPD-Fraktion in Bezug auf die Alternativflächen mitgeteilt? Der entsprechende Text ist beizufügen.
Siehe Vorbemerkungen.
4.) Wurde die Immobilie des alten Arbeitsamtes Bramfeld in der Steilshooper Allee geprüft? Wenn nein, warum nicht und wieso nicht?
Siehe Vorbemerkungen, Fläche ist lt. ISZ nicht geeignet. Das Jobcenter hat aufgrund von diversen Baumängeln sowie erheblichen Problemen mit dem Vermieter das Objekt vorzeitig verlassen.
5.) Wann wurden die Alternativflächen für den ASD Steilshoop gesucht?
Bereits in 2015 wurde der Vermieter auf eine Erweiterungsfläche im Gebäude angesprochen. Im Januar 2016 wurde an das ISZ der fortlaufende Suchauftrag nach einer Alternativfläche erteilt.
6.) Wie wurde die Suche nach Alternativflächen durchgeführt?
Siehe Vorbemerkungen.
7.) Erfolgte eine Ausschreibung nach den Alternativflächen für den ASD? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Vorbemerkungen.
8.) Ist eine Ausschreibung nach Alternativflächen für den ASD Steilshoop angedacht? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Vorbemerkungen.
9.) Wurde vom Bezirksamt Wandsbek der Flächenbedarf des ASD Steilshoop ermittelt? Wenn ja, wie und nach welchen Berechnungsgrundlagen?
Ja, auf Basis der Senatsvorgaben aus der Drucksache zur Büroflächen-Optimierung.
10.) Muss der gesamte ermittelte Flächendarf für den ASD in Steilshoop angesiedeltsein oder kann ein Teil auch ausgelagert werden?
Siehe Vorbemerkungen. Das Bezirksamt hat Anfragende darauf hingewiesen, dass es die Leistungsangebote des Allgemeinen Sozialen Dienstes unbedingt weiterhin im direkten Wohnumfeld der Bürgerinnen und Bürger anbieten wolle, die diese Dienstleistungen benötigen. Dies ist auch erklärter politischer Wille aller Fraktionen der Bezirksversammlung.
Siehe Vorbemerkungen.
11.) Wurde den politischen Parteien die Berechnung des Flächenbedarfes für den ASD Steilshoop bereits mitgeteilt? Wenn ja, bitte die entsprechenden Drucksachen nennen. Wenn nein, wann sollte dies den politischen Parteien mitgeteilt werden?
Siehe Vorbemerkungen.
12.) Wurde der SPD-Fraktion bzw. einzelnen Mitgliedern der SPD-Fraktion die Berechnungsgrundlage für den Flächenbedarf des ASD im Vorwege des Regionalausschusses/auf Anfrage mitgeteilt? Wenn ja, wem wurde diese mitgeteilt und auf welcher Grundlage wurden diese Informationen mitgeteilt ohne die weiteren Parteien zu informieren?
Siehe Vorbemerkungen.
13.) Was wurde der SPD-Fraktion bzw. einzelnen Mitgliedern der SPD-Fraktion in Bezug auf den Flächenbedarf mitgeteilt? Der entsprechende Text ist beizufügen.
Siehe Vorbemerkungen.
14.) Wie viel Miete pro Jahr zahlt das Bezirksamt Wandsbek für das ASD Steilshoop?
Das Bezirksamt Wandsbek zahlt eine jährliche Grundmiete in Höhe von 45.494,40 Euro.
15.) Wie viel Miete wird das Bezirksamt Wandsbek voraussichtlich bezahlen, wenn die geplanten Zusatzflächen für das ASD angemietet werden?
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Derzeit ist ungewiss, ob es mit dem Vermieter zu einer Einigung kommen wird.
keine Anlage/n
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