21-0072

EKZ Steilshoop: Hat das Bezirksamt regelmäßig geprüft? Beantwortete Kleine Anfrage vom 22.07.2019

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 21-0052 teilt das Bezirksamt mit, dass die Mängel nach Angaben des Eigentümers behoben worden sein sollen. Eine Prüfung konnte aufgrund einer Zutrittsbeschränkung zu den Wohnhochhäusern bislang nicht erfolgen. Die Abstimmung für eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Mieterinitiative bzw. dem Mieterverein läuft.

 

Des Weiteren plant das Bezirksamt eine erneute Ortsbesichtigung durchzuführen, um die Behebung der brandschutztechnischen Mängel zu überwachen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:             31.07.2019

 

1.)    Wann und wie hat das Bezirksamt in den Jahren 2018 und 2019 das EKZ Steilshoop geprüft? Wurden zu den Besuchen Prüfungsberichte erstellt?

 

2018 wurden insgesamt 5 Begehungen durchgeführt.

2019 wurden bisher 3 Begehungen durchgeführt.

Zu jeder Begehung wurde ein Aktenvermerk erstellt. Prüfberichte im Sinne einer prüfstatischen Begutachtung wurden nicht erstellt, da keine statischen Mängel ersichtlich waren.

 

2.)    Welche Zutrittsbeschränkung zu den Wohnhochhäusern liegen vor und wie und wann sollen diese behoben werden?

 

Es liegen praktische Zutrittsbeschränken vor, da beim Ortstermin trotz mehrfachen Klingelns die Türen nicht geöffnet wurden. Daher soll ein gemeinsamer Termin mit Mietervertretern organisiert werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

 

3.)    Wann soll die Behebung der brandschutztechnischen Mängel vom Bezirksamt geprüft werden?

 

Der Termin steht noch nicht datumsgenau fest.

 

4.)    Wann hat der Eigentümer vom EKZ dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die brandschutztechnischen Mängel behoben sein sollen?

 

Die bisherigen Mitteilungen erfolgten im Zeitraum bis Juni 2019. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3..

 

5.)    Wie viele und welche Mängel wurden in den Jahren 2018 und 2019 gemeldet und durch wen?

 

Es wurden durch verschiedene Institutionen, Einzelpersonen und aus der Bezirksversammlung 273 Mängel gemeldet.
Die meisten Meldungen bezogen sich auf Vandalismus-Schäden, teils auch auf Brandschutzmängel und Mängel an der baulichen Substanz.

 

6.)    Welche Mängel hat der Eigentümer vom EKZ Steilshoop bisher nicht behoben und warum nicht?

 

Einzelne Mängel in den Wohngebäuden (Vandalismus-Schäden) konnten noch nicht besichtigt werden. Zu diesen sind derzeit keine abschließenden Aussagen möglich.

 

7.)    Zuletzt fand am 11. November 2018 ein Termin zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes und Vertreterinnen und Vertretern des Eigentümers statt. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes haben an der Besprechung teilgenommen und wurde ein Protokoll zu diesem Termin erstellt?

 

Die Besprechung fand mit Mitarbeitern des WBZ (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt) statt. Ein Protokoll wurde nicht erstellt.

 

8.)    Kann der Leitfaden „Verwahrloste Immobilien“ zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien – „Schrottimmobilien“ vom BMUB aus der Sicht des Bezirksamtes beim EKZ Steilshoop angewandt werden?

 

Siehe Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 21-0052.

 

9.)    Im August 2018 hat Finanzsenator Dressel in einem Brandbrief an den Eigentümer vom EKZ Steilshoop angekündigt, dass das Bezirksamt Wandsbek alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, wenn sich die Zustände nicht verbessern werden.

  1. Hat das Bezirksamt Wandsbek alle möglichen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft?
    1. Wenn nein, warum nicht? Welche Möglichkeiten wurden noch nicht ausgeschöpft?
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt Wandsbek seit dem Brandschreiben vom Finanzsenator zusätzlich angewandt?

 

Das Bezirksamt Wandsbek schöpft weiterhin alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten aus. Eine Antwort des Eigentümers des EKZ Steilshoop ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Anhänge

 

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