21-0141

Einsetzung des Jugendhilfeausschusses Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Grüne und CDU

Antrag

Sachverhalt

 

Nach bundesrechtlichen Vorschriften (§ 71 SGB VIII) und dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch  – Kinder- und Jugendhilfe –  (§ 3 ff. AG SGB VIII) ist der Jugendhilfeausschuss mit der Neukonstituierung der Bezirksversammlung neu zu wählen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung dankt den Mitgliedern des bisherigen Ausschusses für ihre Arbeit und setzt den neuen Jugendhilfeausschuss wie folgt ein.

 

  1. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder wird auf fünfzehn Mitglieder festgelegt (§ 4 Alt. 2 AG SGB VIII), mit den Aufgaben eines bezirklichen Fachausschusses (§ 8 Abs. 3 AG SGB VIII) wird der Ausschuss vorerst nicht beauftragt. Für die stimmberechtigten Mitglieder werden stellvertretende Mitglieder gewählt.

 

  1. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Arbeit der Wohlfahrts- und Jugendverbände im Bezirk und aufgrund der vorliegenden Vorschläge der freien Träger wählt die Bezirksversammlung die folgenden Frauen und Männer auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII als stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss. Sie werden in dieser Funktion durch die jeweils mitgenannten stellvertretenden Mitglieder vertreten (§ 7 Satz 3 AG SGB VIII).

 

a.       Marina Bielefeldt mit der Stellvertretung Hans Berling;

b.      Gaby Tschurz mit der Stellvertretung Leonie Drechsler;

c.       Arne Klindt (Jugendverbände) mit der Stellvertretung Hiwaron Binboga;

d.      Dirk Hünerbein (Jugendverbände) mit der Stellvertretung Jörn Stronkowski;

e.       Thomas Inselmann (Wohlfahrtsverbände) mit der Stellvertretung Durdica Zugec-Brunstein;

f.        Anthony John Volkmann (Wohlfahrtsverbände) mit der Stellvertretung Sarah Penning;

 

  1. Als weitere Mitglieder nach § 3 Abs. 2 und 3 AG SGB VIII werden bestellt:

 

a.       Marina Bielefeldt, ergänzend auch als in der Mädchenarbeit erfahrene Frau;

b.      Oliver Klädtke, als in der Jungenarbeit erfahrender Mann;

c.       Christian Galatin, als eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt;

d.      Burkard vom Schemm für das Arbeitsfeld der Jugendsozialarbeit gem. § 3 Abs. 3 AG SGB VIII;

 

  1. Weitere beratende Mitglieder werden oder wurden von den in § 3 Abs.2 AG SGB VIII genannten Institutionen und Dienststellen der Stadt berufen (§ 6 AG SGB VIII);

 

  1. Soweit Mitglieder und/oder stellvertretende Mitglieder im Verlauf der Legislaturperiode aus dem Ausschuss ausscheiden, kann die Bezirksversammlung aus dem Kreis der durch die Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen Männer und Frauen nachbesetzen und/oder die Träger auffordern, neue Vorschläge zu unterbreiten. 

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n   

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