20-7300

Einrichtung zweier Behindertenparkplätze vor dem Kulturzentrum Bürgerhaus in Meiendorf (BiM) Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.01.2019 (Drs. 20-6902.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Fachbehörde wird gebeten unmittelbar vor dem Fußgängerdurchgang zum Kulturzentrum BiM, Saseler Straße 21, zwei Behindertenparkplätze anzuordnen.

Dem Regionalausschuss möge das Ergebnis mitgeteilt werden.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizeikommissariat 38 (PK):

Das Prüfungsverfahren zur Anordnung von Behindertenparkplätzen orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO zu § 45, Randziffern 17-28).

Demnach kommt die Einrichtung von allgemeinen Behindertenparkplätzen insbesondere dort in Betracht, wo der betreffende Personenkreis besonders häufig auf einen derartigen Parkplatz angewiesen ist. Beispielhaft werden Behörden, Krankenhäuser und orthopädische Kliniken genannt.

Die berechtigte Nutzung eines Behindertenparkplatzes setzt einen vom LBV ausgegebenen blauen Ausweis und eine Ausnahmegenehmigung voraus.

Der Standort des Bürgerhauses in Meiendorf, Saseler Straße 21, liegt nicht in einem Parkdruckgebiet. Die Erforderlichkeit, dass berechtigte Personen besonders häufig auf einen Behindertenparkplatz angewiesen sind, ist nicht gegeben.

Der Beschlussempfehlung kann daher nicht gefolgt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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