20-4655

Einrichtung von fest installierten Geschwindigkeitsanzeigen in der Bergstedter Chaussee Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.05.2017 (Drs. 20-4344)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Stelle wird gebeten, zwei fest installierte Geschwindigkeitsanzeigen (eine je

Richtung, mit elektronischem Display) in der Bergstedter Chaussee (Tempo-30-Zone) vor der

Rudolf-Steiner-Schule einzurichten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Die Polizei betreibt Geschwindigkeitsanzeigen (Temposys) nur temporär an wechselnden Stellen. Erfahrungsgemäß lädt eine feste Installation zu „Highscore-Rennen“ ein, was unbedingt verhindert werden sollte.

 

Für eine dauerhafte Einrichtung empfehlen sich Dialogdisplays. Damit erhält der Fahrzeugführer  mit entsprechenden Smileys eine positive oder negative Rückmeldung zu seiner Geschwindigkeit. Für die Errichtung solcher Dialogdisplays ist der Bezirk Wandsbek zuständig. 

 

Vor der Rudolf-Steiner-Schule finden in unregelmäßigen Abständen mobile Geschwindigkeitskontrollen statt. Diese Kontrollen werden weiterhin im Rahmen der personellen Ressourcen durchgeführt.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Auf der Grundlage einer behördenübergreifenden Vereinbarung zur Beschaffung und zum Betrieb von sogenannten Dialogdisplays wurden in Hamburg insgesamt 14 Dialogdisplays (d.h. zwei pro Bezirk) kostenneutral für die Bezirke aufgestellt. Für den Bezirk Wandsbek ist die Errichtung dieser beiden Displays bereits erfolgt (vgl. Bürgerschaftsdrs. 21/344).

 

Die zusätzliche Errichtung von Dialogdisplays ist unter der in o.g. Vereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen dann möglich, wenn sowohl die Errichtung als auch der Betrieb seitens des Bezirks finanziert werden.

 

Eine Überprüfung ergab, dass in der Bergstedter Chaussee (Tempo-30-Zone) im Nahbereich der Rudolf-Steiner-Schule die gegebenen Randbedingungen eingehalten werden können.

 

Insofern kann der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer – unter der Voraussetzung einer Mittelbereitstellung seitens des Bezirkes für Bau und Betrieb – die gewünschten Dialogdisplays errichten. Die Mittelherkunft darf entsprechend der Vereinbarung nicht aus bezirklichen Rahmenzuweisungen und nicht aus dem Einzelplan 7 stammen.

 

Sofern die Errichtung im Zuge der Grundinstandsetzung erfolgen soll, ist eine zeitnahe Abstimmung vor Beginn der Baumaßnahme zwischen dem Bezirk, der Polizei und dem LSBG erforderlich.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Dem Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, stehen  keine Haushaltsmittel für die Realisierung zur Verfügung. Das Fachamt verfügt, neben den Haushaltsmitteln aus der Rahmenzuweisung und dem Einzelplan 7, die laut o.g. Stellungnahme nicht für die Finanzierung von Dialogdisplays zur Verfügung stehen, über keine weiteren Haushaltsmittel.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n