Einrichtung von fest installierten Geschwindigkeitsanzeigen in der Bergstedter Chaussee Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017 (Drs. 20-4933)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird nochmals gebeten zu überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, ggf. auch
aus Ermächtigungsübertragen, für die Installation der Dialogdisplays aus Haushaltsmitteln zur
Verfügung zu stellen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Auch nach wiederholter Prüfung stehen dem Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, keine Haushaltsmittel für die Realisierung zur Verfügung. Es wird auf die Stellungnahme der BWVI aus Drs. 20-4655 verwiesen, wonach für die Aufstellung und den Betrieb der Dialogdisplays KEINE Mittel des Einzelplans 7 verwendet werden dürfen. Hierrunter fallen auch die Ermächtigungsüberträge aus Vorjahren. Über weitere Haushaltsmittel verfügt das Fachamt nach wie vor nicht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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