22-2174

Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen an der U-Bahnstation Oldenfelde Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der Fraktion Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.3

Sachverhalt

Die allgemeine Verhaltensregel des § 11 Absatz 5 Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) sieht das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen vor: r das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend“. Dennoch dürfen diese Fahrzeuge nicht verkehrsgefährdend oder -behindernd abgestellt werden. Falsch abgestellte E-Scooter stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können für alle Verkehrsteilnehmenden ein gefährliches Hindernis sein. E-Scooter werden häufig für die letzte Meile genutzt, besonders zwischen Wohnort und S-/U-Bahnen, was zu Behinderungen an Haltestellen führt. So beispielsweise an der U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde. Die E-Scooter werden dort von den Anwohnenden offenbar gern angenommen. Durch die hohe Nachfrage ist das E-Scooter-Aufkommen am Bahnhof insbesondere in den letzten Monaten jedoch spürbar gestiegen und führt vermehrt zu Problemen.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die FHH die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Es wurde im Februar 2025 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sondernutzung geschlossen.

Feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) können die Gehwege entlasten, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußngerinnen und Fußnger sowie Radfahrende erhöhen.

Abstellflächen und Parkverbotszonen an Schwerpunkten können die Behinderung durch abgestellte E-Scooter minimieren.

An der U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde besteht ein Abstellverbot auf der Zuwegung beiderseits des Bahnhofs, das offenbar umgangen werden kann.

Darüber hinaus werden die Scooter unmittelbar vor der Verbotszone abgestellt und versperren dort die Gehwege (siehe anhängende Bilder). Ausgewiesene Abstellflächen können dem Problem entgegenwirken.

Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksversammlung die Verwaltung:

Petitum/Beschluss
  1. Kurzfristig mehrere gut erkennbare E-Scooter-Abstellflächen an der U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde einzurichten und die Verbotszone auszuweiten wie in Abb. 6 dargestellt. Ggf. sind zu diesem Zweck Sitzbänke zu verlagern. Die Wirksamkeit der Verbotszonen soll in Zusammenarbeit mit den Anbietern überprüft und verbessert werden.
  1. Die beiden betroffenen Regionalausschüsse Rahlstedt und Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop sollen über die Umsetzung der Maßnahmen informiert werden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Abbildungen

Lokalisation Beta
Rahlstedt Bramfeld Farmsen - Berne

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.