Einrichtung Tempo 30 Volksdorfer Grenzweg Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 22.10.2020 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.1
Auf der Sitzung des Regionalausschuss Walddörfer am 27.02.2020 wurde auf Grund einer Bürgereingabe zu "Tempo 30 Volksdorfer Grenzweg" durch eine Antragsinitiative der FDP-Fraktion Wandsbek eine Geschwindigkeitsmessung im Volksdorfer Grenzweg einstimmig beschlossen und mittlerweile durchgeführt.
Laut Drucksache 21/1334 sind im Ergebnis keine Auffälligkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sehen und auch die Unfallgefahr ist in diesem Bereich nicht erhöht.
Die Voraussetzungen für eine Tempo 30 Zone oder Strecke sind u.a. auch auf Grund dieser Messung für diese Straße nicht gegeben.
In einem anderen Bürgeranliegen in Bergstedt mit Drucksache 21-0797 zu "Tempo 30 im Bergstedter Ortskern" wurde ebenfalls eine Geschwindigkeitsmessung mit gleichem Ergebnis durchgeführt.
Trotz fehlender rechtlicher Grundlagen laut PK 35 für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone oder -Strecke wurde laut Protokoll der Ausschusssitzung durch die SPD Fraktion folgendes beantragt:
"Frau Quast (SPD) weist auf eine eingerichtete "Clearing"-Stelle hin, in der die Staatsräte der BWVI, der Behörde für Inneres und die Bezirksamtsleiter teilnehmen. In diesem Gremium kann der Bezirksamtsleiter derartige Streitfälle, bei denen die Beschlusslage des politischen Gremiums und die Meinung der Fachbehörde zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, vorlegen. Dort würden diese Fälle dann abschließend entschieden."
Daher wurde folgender Beschluss mit Mehrheit der SPD, Grüne und Linke beschlossen:
Der Regionalausschuss bittet die Verwaltung, den Beschluss mit der Ablehnung des PK 35 der "Clearing-Runde" zur Beratung über abschlägig beschiedener Tempo 30 Strecken vorzulegen."
Da wir als FDP-Fraktion Wandsbek keine Bürger, zumal im gleichen Stadtteil, benachteiligen wollen, gehört das Anliegen der Bürger aus dem Volksdorfer Grenzweg ebenfalls in die Clearing-Runde der Verkehrsbehörde.
Die Regionalausschuss Walddörfer möge beschließen:
Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
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