20-5335

Einrichtung einer Blindenampel an der U-Bahnstation Buchenkamp/Ausgang Buchenkamp Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5070.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Stellen werden gebeten, zeitnah die Einrichtung einer Blindenampel oder anderer sicherer Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte an der U-Bahnstation Buchenkamp/Ausgang Buchenkamp zu prüfen und die Maßnahmen mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. abzustimmen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde VD 52 stimmt mit der Sichtweise der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 35, Herr Petersen, vorgetragen in der Regionalausschusssitzung Walddörfer vom 16.11.2017 überein.

 

Eine Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) ist gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) in Tempo 30 km/h Zonen nicht zulässig.

An der beschriebenen Stelle gibt es bereits eine Fahrbahnverengung zur sicheren Querung der Straße.

 

Eine Auswertung der Unfalllage ergab in den letzten drei Jahren keinen Verkehrsunfall.

Eine Rücksprache mit dem Blinden- und Sehbehinderten-Verein ergab, dass keine Beschwerden oder Wünsche von Bürgern bekannt sind.

 

Dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind ebenfalls keine Wünsche/Forderungen bekannt.

 

Dem Antrag der Bezirksversammlung Wandsbek kann nicht entsprochen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n