Einhaltung des Bürgervertrages zur Flüchtlingsunterbringung Kleine Anfrage vom 08.04.2019
Einer Einladung der Initiative Poppenbüttel hilft ist zu entnehmen, dass am 10. April 2019 in der Aula des Heinrich-Heine-Gymnasiums eine Diskussionsveranstaltung unter anderem mit dem derzeitigen Finanzsenator Dr. Andreas Dressel stattfinden soll. Auf dieser Veranstaltung wird die Frage nach der notwendigen Einhaltung des Bürgervertrags von 2016 zur Flüchtlingsunterbringung dahingehend gestellt, dass die Reduzierung der am Poppenbüttler Berg untergebrachten Flüchtlinge bis Ende 2019 von derzeit ca. 500 geflüchteten Personen um 200 dieser geflüchteten Personen als nicht erforderlich gesehen wird. Die Initiative Poppenbüttel hilft geht in ihrer Einladung davon aus, dass eine Einhaltung des o.a. Bürgervertrags diesbezüglich nicht durchführbar sei.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 17.04.2019
1.) Welche Haltung nimmt die Verwaltung zu diesem aufgeworfenen Abänderungswunsch der Initiative Poppenbüttel hilft ein?
Der rechtlich unverbindliche Bürgervertrag Poppenbüttel ist für das Verwaltungshandeln handlungsleitend. Die darin enthaltenen Regelungen werden seit Vorliegen des Bürgervertrages sukzessive umgesetzt. Auch die angesprochene Regelung der Reduzierung steht zur Modifizierung nicht in Rede.
2.) Ist die Bezirksamtsleitung bezüglich der vom Bezirksamtsleiter versprochenen Reduzierung der Anzahl der am Poppenbüttler Berg untergebrachten geflüchteten Personen um 200 dieser geflüchteten Personen bisher tätig geworden?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bis jetzt getroffen oder eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu 1.
3.) Welchen Zeitraum sieht das Bezirksamt als notwendig an, um die versprochene o.a. Reduzierung bis zum Ende 2019 (31.12.2019) durchzuführen?
Die Reduzierung der Anzahl der Geflüchteten bedarf eines Steuerungsprozesses, der hauptsächlich durch Betreiber der Unterkünfte erfolgt.
Fördern und Wohnen (AöR) ist als städtisches Unternehmen Betreiber der Unterkunft Ohlendiekshöhe und handelt den Vorgaben des Bürgervertrages entsprechend. Das Bezirksamt, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, unterstützt den Betreiber bei der Vermittlung von Bewohner*innen in alternativen Wohnraum.
4.) Wann gedenkt das Bezirksamt die Bürger vor Ort zu informieren, sollte das Bezirksamt die versprochenen Maßnahmen nicht in dem im Bürgervertrag geregelten Zeitraum vornehmen?
Das Bezirksamt Wandsbek geht davon aus, dass die Zielvorgaben des Bürgervertrages eingehalten werden und eine Information an Bürgerinnen und Bürger nicht erforderlich ist.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.