Eingaben an das Bezirksamt Wandsbek zum Thema "Verkehrsgutachten Petunienweg"
Im Nachgang des Öffentlichen Anhörverfahrens zur Vorstellung der verkehrlichen Untersuchungen im Petunienweg am 07.09.2016 im Regionalausschuss Alstertal wurden dem Bezirksamt drei Bürgerschreiben mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Das Bezirksamt hat Stellungnahmen zu den in den Schreiben vorgebrachten Einlassungen vorbereitet und bittet den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss sowie den Regionalausschuss Alstertal um Kenntnisnahme, ggf. Beratung.
1. (Auszug aus dem Bürgerschreiben)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Teilnahme der Informationsversammlung am 07.September an unserer Schule am Alsterredder, möchten wir uns als Anwohner des Petunienwegs mit zwei jungen Kindern im Alter von 1 und 3 Jahren eindringlich der Tatsachen Entscheidung entgegensetzen.
Laut Verkehrsgutachten ist im Petunienweg eine ermittelte Breite von 6 Metern festgestellt wurden, wir als Anwohner stellen jedoch lediglich eine Breite von 4,50m fest.
Das ermittelte Gutachten ist nicht korrekt, und wir werden als Gemeinschaft dagegen angehen. Ein so gravierende Fehler, um eigene Interessen durchzusetzen, darf nicht passieren.
Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass vor unseren Haustüren sich kein Gehweg befindet und unsere Kinder sich sofort auf der Fahrbahn befinden. Als präventiven Vorschlag sehen wir die Aufstellung eventueller Poller und Wendehammer, im Vorfeld der Neubebauung der Schiffszimmerei sollte hier eine Berücksichtigung stattfinden.
Wir bitten um Kenntnisnahme unseres Schreibens, und kurze schriftliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
2. (Auszug aus dem Bürgerschreiben)
ich habe diese Woche an der Informationsversammlung am 7. September in der Schule am Alsterredder teilgenommen.
Es wurde im Vortrag über das Verkehrsgutachten im Petunienweg eine ermittelte Breite von 6 Meter angegeben.
Ich stelle fest, an 10 verschiedenen Messpunkten im Petunienweg 1a - 100 sind folgende Meßwerte nach einer Überprüfung festgestellt worden:
Gegenüber der Hausnummer 100 ist der Petunienweg 6,05 Meter breit.
In Höhe der "alten Turnhalle" 6,05 " "
Am Ende des neu erbauten Kinderfußballplatzes 6,00 " "Haus Nr. 53 6,02 " "
Haus Nr. 27 6,05 " "
Haus Nr. 21b 5,25 " "
Haus Nr. 21 5,12 " "
Haus Nr. 15 4,61 " "
Haus Nr. 4 4,58 " "
Haus Nr. 1a 4,59 " "
Gemessen (ca. +- 1cm) wurde Innenkante Bordstein bis zum Ende der Straßendecke/ Asphalt.
Die Fotos im Anhang sind in Höhe der Hausnummern 1-12 aufgenommen worden.
Zur Richtigstellung der Straßenbreite im Petunienweg 1a bis 100 erhalten Sie von mir diese E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
3. (Auszug aus dem Bürgerschreiben)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte zwei Fragen zu dem gebauten Parkplatz an dem Sportplatz Petunienweg:
wird bei der Betrachtung der Verkehrssituation auch beachtet, dass
a) der Parkplatz am Sportplatz wegen der nicht erfolgten Absenkung des Gehweges der Einfachheit halber gesperrt wurde, anstatt die Absenkung zu errichten (d.h. seit Ende Juni)? Bei Veranstaltungen wird immer noch die komplette Strasse bis Nr 25/23 zugeparkt, was bedeutet, dass bei Fahrt Richtung Alsterredder keine Ausweichmöglichkeit bei entgegenkommenden Fahrzeugen auf der gesamten Strecke besteht.
b) in den wenigen Tagen in denen der Parklplatz offen war er trozdem nicht genutzt wurde, weil ein Hinweis auf die Einfahrt fehlt, die Besucher vorbei fuhren und Besucher statt zu wenden dann doch lieber an der Strasse geparkt haben ?
Wann wird der Parkplatz tatsächlich nutzbar sein und die erhoffte Entlastung für den Petunienweg bringen ?
Ein weiterer Punkt wäre, dass es durch dass Dauerparken auf der Seite des Flüchtlingsheims Petunienweg / Alsterredder jeden Morgen zu chaotischen und gerade für die Schulkinder gefährlichen Situationen kommt.
Einfahrende und ausfahrende Autos kommen nicht aneinander vorbei und es kommt zu haarsträubenden Aktionen und Ausweichmanövern.
Dies entspannt sich über den Tag, aber gerade durch die Dauerparker ist die Strasse im Einmündungsbereich unnötig verengt, da nur einspurig befahrbar.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahmen des Bezirksamtes Wandsbek:
Zu 1.:
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass es sich um ein Gutachten handelt. Das bedeutet auch, dass nicht alles detailliert dargestellt bzw. ohne Änderung umgesetzt werden kann. Das Gutachten ist eine erste Grundlage für den weiteren Planungsprozess.
Im Verkehrsgutachten ist die Breite der Fahrbahn mit sechs Metern angegeben, was der Petent als fehlerhaft beanstandet. Tatsächlich variiert die Breite der Fahrbahn im Verlauf der Straße. Dies ist dem Bezirksamt bekannt. Die unterschiedlichen Breiten werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Das Bezirksamt hat zwischenzeitlich veranlasst, dass die unterschiedlichen Fahrbahnbreiten im Gutachten detaillierter (abschnittsweise) abgebildet werden.
Es wird im Zusammenhang mit der im Gutachten pauschal angegebenen Breite beklagt, dass mit Falschangaben „eigene Interessen durchgesetzt“ werden sollen. Dies ist nicht der Fall.
Ein weiterer Vorwurf des Petenten lautet, dass sich vor den Haustüren kein Gehweg befinde, so dass nach Verlassen des Privatgrundes bspw. Kinder durch direktes Betreten der Fahrbahn in ihrer Sicherheit gefährdet seien. Es wird in diesem Zusammenhang die „Aufstellung von Pollern und Wendehammern“ gefordert.
Die gesamte Straßenbreite des Petunienweges im Bereich der Hausnummer [des Petenten] (zwischen Feldblumenweg und Knabenkrautweg) beträgt rd. 7,5 Meter. Diese Straßenbreite lässt lediglich die vorhandene Querschnittsaufteilung zu: für den Gehweg (SO-Seite) rd. 1,8 Meter, für die Fahrbahn rd. 4,5 Meter, für den Sicherheitsstreifen (NW-Seite, wo der Petent wohnt) rd. 1,2 Meter. (Sicherheitsstreifen dürfen bei Begegnungsverkehr überfahren werden, sind aber klar als Sicherheitsstreifen gekennzeichnet und somit für Fahrzeugfahrer als solche auch erkenntlich. Die begrenzten räumlichen Verhältnisse stehen dem Aufstellen von Pollern entgegen.
Zu 2.:
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass es sich um ein Gutachten handelt. Das bedeutet auch, dass nicht alles detailliert dargestellt bzw. ohne Änderung umgesetzt werden kann. Das Gutachten ist eine erste Grundlage für den weiteren Planungsprozess.
So ist im Verkehrsgutachten die Breite der Fahrbahn mit sechs Metern angegeben, was als fehlerhaft beanstandet wird. Tatsächlich variiert die Breite der Fahrbahn im Verlauf der Straße. Dies ist dem Bezirksamt bekannt. Die unterschiedlichen Breiten werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Das Bezirksamt hat zwischenzeitlich veranlasst, dass die unterschiedlichen Fahrbahnbreiten im Gutachten detaillierter (abschnittsweise) abgebildet werden.
Zu 3.:
Punkt a) Die Überfahrt wurde im Oktober 2016 hergestellt.
Es wird beklagt, dass bei Veranstaltungen die Straße bis Hausnummer 25/23 zugeparkt werde, was bedeute, dass bei Fahrt in Richtung Alsterredder keine Ausweichmöglichkeiten bei entgegenkommenden Fahrzeugen auf der gesamten Strecke besteht. Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Abschnitt ab Alsterredder bis Haus-Nr. 23/25 gemeint ist und schlägt eine Kontaktaufnahme zu diesem Punkt mit der Straßenverkehrsbehörde (PK35) vor, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern – Fragen des ruhenden und fließenden Verkehrs liegen in dortiger Zuständigkeit. Dies gilt auch für die Anmerkungen im letzten Teil des Schreibens des Petenten. Dem PK35 ist zudem die Nachricht des Petenten bekannt.
In Punkt b) wird beanstandet, dass der Parkplatz wegen fehlender, ankündigender Hinweisschilder nicht genutzt werde. Hierzu stellt das Bezirksamt fest, dass private Stellplatzanlagen auf öffentlichem Grund nicht angezeigt werden. Der TSV Sasel hat die Möglichkeit, auf seinem Grundstück ein entsprechendes Schild aufzustellen. Nutzer des Sportplatzes werden die Stellplätze kennen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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