21-2904

Eingabe zur Planung "Am Neumarkt" Eingabe

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18.03.2021
Sachverhalt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir die Planungen zur Baumaßnahme „Am Neumarkt von Efftingestraße bis Luetkensallee“ angesehen.

Allerdings eine ‚Protektion der geplanten Radfahrstreifen für das Planungsziel der Radverkehrsförderung wünschenswert.

Dies hat sogar die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Schule Bovestraße im Abwägungsprozess gefordert.

 

Es wurde abgelehnt, da ‚die Bordkante einer Protected-Bike-Lane schlecht zu erkennen sei.

Ich halte dies für nicht überzeugend und auch nicht der Forderung entsprechend.  

 

Ich gehe nämlich davon aus, dass der Verfasser des Abwägungsvermerks mit einer Protected-Bike-Lane an einen sogenannten Radfahrstreifen mit Bordkante“ dachte.

(So einer wurde uns tatsächlich im Klosterstern als Protected-Bike-Lane verkauft.)

 

(Siehe Bilder in der Anlage)

 

Auf einen „Radfahrstreifen mit Bordkante“ passen die negativen Abwägungspunkte, aber die geforderte Protected-Bike-Lane hat diese Makel nicht.

Besonders die Punkte, die im Erläuterungsbericht eine Protected-Bike-Lane bzw. einen Radfahrstreifen mit Bordkante ablehnen (Schulanmarschweg, Falschparker, …),

sprechen für eine echte Protected-Bike-Lane.

Durch die Längsinsel sind die Radfahreden vor dem Kfz-Verkehr und Falschparkern geschützt.

 

Beispielsweise in den Planungen der Hannoverschen Straße oder der Esplanade finden echte Protected-Bike-Lanes eine sichere und gute Anwendung.

 

Somit bitte ich Sie, dass Sie sich für eine kurzfristige letzte Anpassung der Planung einsetzen, welche Protektionselemente einer echten Protected-Bike-Lane dort vorsieht, wo sie möglich sind.

Da der Baubeginn frühestens 2022 (vielleicht sogar 2024/2025) geplant ist, sollte eine Änderung der Pläne noch möglich sein.

 

 

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