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Eingabe Veltheimstraße Hier: Stellungnahme der Polizei

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde, PK 38 teilt mit:

 

Das PK 38 wurde um Prüfung der Einlassungen der Eingabe gebeten.

 

Vorbemerkung

 

Die Eingabe weist in Teilbereichen Ungenauigkeiten und Widersprüche auf, die eine dezidierte Stellungnahme erschweren, bzw. in Teilbereichen überflüssig machen.

So wird in den Vorbemerkungen auf Seite 1 die Länge der Veltheimstraße mit ca. 750 Metern und auf Seite 2 mit ca. 480 Metern Länge angegeben. Die Straße Am Friedhof wird mit ca. 1.500 Metern bei einer tatsächlichen Länge von 940 Metern angegeben.

 

Stellungnahme

 

Kreuzungsbereich Rahlstedter Straße / Am Friedhof

 

Grundsätzlich könnte der Kreuzungsbereich neu geordnet werden. Das PK 38 spricht sich aus folgenden Gründen jedoch dagegen aus:

Eine Linksabbiegemöglichkeit würde sich negativ auf den Verkehr in der Rahlstedter Straße auswirken, da entsprechend mehr Räumzeit für den Verkehr aus der Straße Am Friedhof eingeräumt werden muss.

In der Straße Am Friedhof müssten sich Rechts- und Linksabbieger einen Fahrstreifen teilen. Dies führt zum Rückstau, da abbiegende Fahrzeuge gegenüber querenden Fußgängern wartepflichtig wären und die nachfolgenden Fahrzeuge dann nicht abfließen könnten. Damit geht ein zusätzliches Gefahrenpotenzial für Schüler auf dem Schulanmarschweg durch Sichtbehinderung einher.

Die jetzt vorhandene Verkehrsinsel entfaltet eine kanalisierende Wirkung für den Verkehr aus Richtung Tonndorf, der eine leichte Linkskurve beschreibt.

 

Kreuzungsbereich Rahlstedter Straße / Hüllenkamp

 

Das Linksabbiegen ist bereits sowohl aus der Rahlstedter Straße, als auch aus dem Hüllenkamp untersagt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Hüllenkamp zwischen Poggfredweg und Schöneberger Straße

 

Zunächst wird festgestellt, dass die Einbahnstraßenregelung lediglich zwischen Poggfredweg und Reinickendorfer Straße besteht; siehe Vorbemerkung.

Der Einbahnstraßenverlauf kann nicht aufgehoben werden, da sonst eine neue Verbindung von der Schöneberger Straße zur Rahlstedter Straße geschaffen würde und somit zusätzlicher Verkehr in einen jetzt verkehrsberuhigten Bereich (Tempo-30-Zone) geleitet würde.

Im Übrigen würde diese Maßnahme das bezirkliche Verkehrskonzept unterlaufen, welches nur eine leistungsfähige Querverbindung (Am Friedhof) zwischen Rahlstedt und Hohenhorst vorsieht.

 

Einbahnstraßenregelung Veltheimstraße

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung geht erfahrungsgemäß mit einer Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus einher und wird daher nicht befürwortet.

 

Aufstellen von Schildern „Parken auf markierten Flächen“

 

In Tempo-30-Zonen wie der Veltheimstraße sollen sich die Verkehrsabläufe selbst regulieren. Im Übrigen würde diese Maßnahme dem Abbau des „Schilderwaldes“ entgegenstehen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im benachbarten Weddinger Weg zwar entsprechende Markierungen und Beschilderungen eingerichtet wurden. Dies geschah jedoch nach einer Grundinstandsetzung im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzepts.

Aufgrund der geringen Verkehrsdichte und der nicht vorliegenden Beschwerden der Feuerwehr und sonstiger Versorgungsträger besteht kein Bedarf steuernd einzugreifen.

 

Aufbringen von „Bumps“

 

Diese Verkehrseinrichtungen („Berliner Kissen“) werden in Hamburg nicht angeordnet. Zusätzlich stellen sie eine Gefahr für Zweiradfahrer und Rettungsfahrzeuge dar.

 

Baumbepflanzung Veltheimstraße

 

Diese Maßnahme steht im Ermessen des Bezirksamts als Träger der Straßenbaulast. Das PK 38 hätte bei einer entsprechenden Planung keine Bedenken.

 

Verstärkte Kontrollen

 

Das PK 38 wird im Rahmen der Prioritätensetzung und der personellen Ressourcen die Einhaltung regelkonformen Verhaltens mit geeigneten Maßnahmen überprüfen.

 

 

Das PK 38 hat seit August 2016 drei Mal das Verkehrsstatistikgerät in der Veltheimstraße aufgestellt. Die gemessenen Geschwindigkeiten liegen im vertretbaren Rahmen. Einzelne Übertretungen in den Abend- und Nachtstunden sind vorhanden (siehe Anlage).

Insgesamt wurden im Durchschnitt 17 Fahrzeugbewegungen pro Stunde festgestellt. Diese Größenordnung kann nicht als Beleg für eine Verkehrsbelastung herhalten.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.